1-Euro-Job-Blog

Mai 27, 2008

BAG zu 1-Euro-Jobs und falscher Jubel der AWO Karlsruhe

Einsortiert unter: Aktuelle Infos — 1euroblog @ 11:15 am

Nach einer Mitteilung der AWO Karlsruhe hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) zu Gunsten der AWO Karlsruhe-Stadt festgestellt, dass  der Vorwurf, die AWO habe angeblich Lohnkosten durch den Einsatz von Ein-Euro-Jobbern sparen wollen, nicht zu halten sei.

Diese Mitteilung ist eindeutig falsch und eine Irreführung der Öffentlichkeit.

Die Entscheidung des BAG vom  20.2.2008 (5 AZR 290/07) stellt lediglich fest, dass kein Arbeitsvertrag zustande gekommen ist und befasst sich mit den Zulässigkeitsvoraussetzungen für 1-Euro-Jobs entsprechend seiner früheren Rechtsprechung, dafür seien die Sozialgerichte ausschließlich zuständig, überhaupt nicht.

Ein „Freispruch“ der AWO vom Mißbrauch von 1-Euro-Jobs ist daher der Entscheidung nicht zu entnehmen.

 

Bericht des Bundesrechnungshofs: Ein-Euro-Jobs werden missbraucht (07.05.2008)

Einsortiert unter: Aktuelle Infos — 1euroblog @ 10:55 am
  • Ein-Euro-Jobs sind kein geeignetes Mittel, Erwerbslose zurück auf den Arbeitsmarkt zu bringen. Vielmehr verdrängen sie reguläre Arbeitsverhältnisse. Für drei von vier geförderten Hartz IV-Empfängern bringen sie zudem „keine messbaren Integrationsfortschritte“. Zu diesem Ergebnis kommt der Bundesrechnungshof in seinem neuen Bericht zur „Durchführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende“.

    FAZ

  • Oktober 3, 2007

    Mitbestimmung bei Einstellung von Ein-Euro-Jobbern

    Einsortiert unter: Aktuelle Infos — 1euroblog @ 6:54 am

    Der Betriebsrat hat mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber in seinem Betrieb erwerbsfähige Hilfebedürftige iSv. § 16 Abs. 3 S. 2 SGB II – sog. Ein-Euro-Jobber – beschäftigen will. Die Beschäftigung dieser Personen ist eine mitbestimmungspflichtige Einstellung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG. Zwar sind die Ein-Euro-Jobber keine Arbeitnehmer. Sie werden aber in den Betrieb eingegliedert und verrichten zusammen mit den dort beschäftigten Arbeitnehmern zur Verwirklichung des Betriebszwecks weisungsgebundene Tätigkeiten. Dies genügt für das Mitbestimmungsrecht.
    Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts gab daher – wie bereits die Vorinstanzen – dem Antrag des Betriebsrats einer Pflegeeinrichtung statt, der gerichtlich festgestellt wissen wollte, dass ihm bei der Beschäftigung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ein Mitbestimmungsrecht zusteht.

     

    Bundesarbeitsgericht Beschluss vom 2. Oktober 2007 – 1 ABR 60/06

    Status einer „Ein-Euro-Jobberin“

    Einsortiert unter: Aktuelle Infos — 1euroblog @ 6:52 am

    Das Rechtsverhältnis zwischen einer erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und der Leistungserbringerin auf der Basis von § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II (sog. Ein-Euro-Job) ist kein Arbeitsverhältnis, sondern öffentlich-rechtlicher Natur. Die Hilfebedürftige hat deshalb keinen Anspruch auf Arbeitsvergütung.
    Die Klägerin war Arbeitssuchende und erhielt Entgeltleistungen nach dem SGB II. Mit Arbeitsstellenvorschlag der Arbeitsgemeinschaft eines Landkreises wurde sie der beklagten Verbandsgemeinde zur Unterstützung einer Raumpflegerin gemeldet. Die Klägerin schloss mit der Arbeitsgemeinschaft eine Eingliederungsvereinbarung. Die Tätigkeit war bis zum 31. Dezember 2005 befristet. Hierfür erhielt die Klägerin neben dem Arbeitslosengeld II eine zusätzliche Mehraufwandsentschädigung von 1,25 Euro pro Stunde.
    Mit der Klage begehrt die Klägerin die Feststellung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses zur Beklagten und dessen Fortbestand über den 31. Dezember 2005 hinaus sowie Zahlung von Arbeitsvergütung. Sie meint, die gesetzlichen Voraussetzungen des § 16 Abs. 3 SGB II hätten nicht vorgelegen. Sie habe keine wettbewerbsneutralen und zusätzlichen Arbeiten im Sinne dieser Vorschrift geleistet. Vielmehr sei sie als reguläre Arbeitskraft beschäftigt worden. Das Arbeitsverhältnis sei durch konkludenten Vertragsabschluss zustande gekommen. Für eine Befristung gebe es keinen sachlichen Grund. Ihr stehe daher die übliche Bruttovergütung zu.
    Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Die Revision der Klägerin ist ohne Erfolg geblieben, denn zwischen den Parteien hat kein Arbeitsverhältnis bestanden.

     

    Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26. September 2007 – 5 AZR 857/06 -

    September 4, 2007

    Ein-Euro-Jobs gleich Zwangsarbeit!?

    Einsortiert unter: Allgem. Infos — 1euroblog @ 7:25 am

    Bedeutet die Aufnahme eines Ein-Euro-Jobs unter der Androhung von Sanktionen Zwangsarbeit?!

    Mit dieser Frage befasst sich Michael Schumacher und bejaht sie im Ergebnis im Blick auf ihre Wirkungen.

    Quelle 

    August 1, 2007

    Bundesagentur für Arbeit: Neue Arbeitshilfe zu Arbeitsgelegenheiten

    Einsortiert unter: Allgemein — 1euroblog @ 2:06 pm

    Auf Initiative der Bundesagentur für Arbeit ist eine neue Fassung der sog. „Arbeitshilfe AGH“ mit der Umsetzungshinweise für die Durchführung von Zusatzjobs gegeben werden, erstellt worden. Die Arbeitshilfe war in der sog. Begleit-AG Zusatzjobs beim BMAS beraten worden, in der auch die BAGFW (für den Paritätischen Tina Hofmann) mitwirkt.

    Hintergrund für die Neufassung der Arbeitshilfe ist ein kritischer Bericht des Bundesrechnungshofs (BRH) zur Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten aus dem Jahr 2006.
    In seiner Stellungnahme kritisierte der BRH die Umsetzung der geprüften Arbeitsgelegenheiten deutlich. Die in großem Umfang getätigte Schaffung von Zusatzjobs sei nur möglich gewesen, indem die Voraussetzungen der Zusätzlichkeit und des öffentlichen Interesses für die Arbeitsgelegenheiten in einigen Fällen nicht eingehalten wurden, der Abschluss von Eingliederungsvereinbarungen vernachlässigt worden war, die Maßnahmenpauschale ohne genauere Prüfung der Kostensituation gewährt wurde und die die ordnungsgemäße Durchführung zu selten geprüft worden war. Der Bundesrechnungshof sprach sich dafür aus, die Empfehlungen der Arbeitshilfe Zusatzjobs für verbindlich zu erklären.
    In der Neufassung der Arbeitshilfe wurde auf Drängen von BA und BMAS versucht, dieser Kritik Rechnung zu tragen, indem z.T. mit verbindlichen Weisungen gegenüber den ARGEN neue Anforderungen an die Durchführung von Eingliederungsvereinbarungen, die Einhaltung der Kriterien der Zusätzlichkeit und des öffentlichen Interesses, die Maßnahmenbeschreibung, die Bemessung der Maßnahmenpauschale, die Kontrolle der Durchführung und die Ahndung von Leistungsstörungen formuliert wurden.

    Download der Arbeitshilfe

    Juli 19, 2007

    Rechtsnatur des Beschäftigungsverhältnisses von 1-Euro-Jobbern

    Einsortiert unter: Rechtliches — 1euroblog @ 4:02 pm

    Der private Leistungserbringer und der Hilfebedürftige begründen kein privat- rechtliches Beschäftigungsverhältnis, denn es fehlt an dem Abschluss eines dem Zivilrecht unterliegenden Vertrags. Deshalb ist bei Streitigkeiten um eine „Kündigung“ durch den Maßnahmeträger oder um die von ihm ausgezahlte Mehraufwandsentschädigung nicht die Arbeitsgerichtsbarkeit, sondern die Sozialgerichtsbarkeit zuständig. „Vertragliche“ Vereinbarungen zwischen Maßnahmeträgern und 1-Euro-Jobbern haben rein deklaratorische Bedeutung. Selbst wenn sie rechtlich konstitutive Bedeutung hätten, wären sie dem Sozialrecht zuzuordnen und könnten die sozialrechtlich maßgeblichen Rechte und Pflichten nicht ändern.

    BAG, Beschluß vom 8. 11. 2006 – 5 AZR 36/06 (LAG Berlin, Beschluß vom 21. 6. 2006 – 13 Ta 959/06); veröffentlicht in NZA 2007 Heft 1, 53

    Juli 17, 2007

    Studie: Der ‘workfare state’ – Hausarbeit im öffentlichen Raum?

    Einsortiert unter: Allgemein — 1euroblog @ 6:13 am

    Eine Gruppe um Irina Vellay, Wolfgang Richter, Irmgard Bongartz und Petra Kreutzmann legt eine empirische Studie vor, die sich mit Ein-Euro-Jobs und deren Auswirkungen in Dortmund beschäftigt. Dazu führten die Mitglieder über einen Zeitraum von zwei Jahren Tiefeninterviews mit Betroffenen, mit Vermittlern der ARGE und mit den Arbeitgebern, wie zum Beispiel Wohlfahrtsverbänden.

     

    Als Ergebnis notieren sie: Nur fünf Prozent aller Ein-Euro-Jobber werden in der 1. Arbeitsmarkt vermittelt, weitere fünf Prozent gelangt zumindest der Sprung in eine Qualifizierung. Den Grund sehen die Forscher in den unprofessionell organisierten Arbeitsgelegenheiten.

     

    Die Studie wurde am 26.4.2007 der Öffentlichkeit vorgestellt

     

    Zum Herunterladen: http://www.stiftung-w.de/texteundkommentare/index.php?rub=aktuell&rubid=7&id=30

     

    Gemeinnützige Arbeit als Allheilmittel für den Arbeitsmarkt und für die fiskalische Krise der Kommunen?

    Einsortiert unter: Aktuelle Infos — 1euroblog @ 6:07 am

    Ein Kongress der Dortmunder Forschungsgruppe »Der ‘workfare state’ – Hausarbeit im öffentlichen Raum?« in Zusammenarbeit mit der Stiftung W.

    Der Kongress wird am Samstag, den 8. September 2007 von 10:00 Uhr – 18:00 Uhr in der Aula des Fachbereichs Design der Fachhochschule Dortmund (Max-Ophüls-Platz 2) stattfinden.

    Originalwortlaut der Kongreßankündigung

    Juli 3, 2007

    Keinen 1-Euro-Job bei baldiger Arbeitsaufnahme

    Einsortiert unter: Aktuelle Infos — 1euroblog @ 1:07 pm

    Dass auch solche Personen, die bereits innerhalb der nächsten zwei Monate einen Arbeitsplatz antreten können, noch nach § 16 Abs.3 SGB II gefördert werden, ist mit dem Gesetzeswortlaut schwerlich vereinbar, wonach die Arbeitsgelegenheiten für erwerbsfähige Hilfebedürftige geschaffen werden sollen, die keine Arbeit finden können.

    aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts 

    Nächste Seite »

    Theme: Rubric. Bloggen Sie auf WordPress.com.

    Follow

    Get every new post delivered to your Inbox.