Auf Initiative der Bundesagentur für Arbeit ist eine neue Fassung der sog. „Arbeitshilfe AGH“ mit der Umsetzungshinweise für die Durchführung von Zusatzjobs gegeben werden, erstellt worden. Die Arbeitshilfe war in der sog. Begleit-AG Zusatzjobs beim BMAS beraten worden, in der auch die BAGFW (für den Paritätischen Tina Hofmann) mitwirkt.
Hintergrund für die Neufassung der Arbeitshilfe ist ein kritischer Bericht des Bundesrechnungshofs (BRH) zur Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten aus dem Jahr 2006.
In seiner Stellungnahme kritisierte der BRH die Umsetzung der geprüften Arbeitsgelegenheiten deutlich. Die in großem Umfang getätigte Schaffung von Zusatzjobs sei nur möglich gewesen, indem die Voraussetzungen der Zusätzlichkeit und des öffentlichen Interesses für die Arbeitsgelegenheiten in einigen Fällen nicht eingehalten wurden, der Abschluss von Eingliederungsvereinbarungen vernachlässigt worden war, die Maßnahmenpauschale ohne genauere Prüfung der Kostensituation gewährt wurde und die die ordnungsgemäße Durchführung zu selten geprüft worden war. Der Bundesrechnungshof sprach sich dafür aus, die Empfehlungen der Arbeitshilfe Zusatzjobs für verbindlich zu erklären.
In der Neufassung der Arbeitshilfe wurde auf Drängen von BA und BMAS versucht, dieser Kritik Rechnung zu tragen, indem z.T. mit verbindlichen Weisungen gegenüber den ARGEN neue Anforderungen an die Durchführung von Eingliederungsvereinbarungen, die Einhaltung der Kriterien der Zusätzlichkeit und des öffentlichen Interesses, die Maßnahmenbeschreibung, die Bemessung der Maßnahmenpauschale, die Kontrolle der Durchführung und die Ahndung von Leistungsstörungen formuliert wurden.
Download der Arbeitshilfe