1-Euro-Job-Blog

März 1, 2007

Wissenschaftliche Informationen

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  • 1-Euro-Job als Gegenleistung ? Chancen und Grenzen des Workfareprinzips

Gelegentlich werden 1-Euro-Jobs als Gegenleistung für die Lebensunterhaltssicherung verstanden. Diese Workfare bezeichnete Sicht, die im SGB II nicht (!) Gesetz geworden ist, wird auch von manchen als Modell der Zukunft des SGB II gesehen. Chancen und Grenzen einer Arbeitspflicht als Gegenleistung für finanzielle soziale Hilfe diskutieren
Susanne Koch, Gesine Stephan, Ulrich Walwei in einem Diskussionpapier (17/2005) des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB).

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  • Neudefinition der Menschenwürde durch Ein-Euro-Jobs und Sanktionen bei Nichtannahme ?

Knut Hinrichs (Professor an der FH Bochum) beschäftigt sich in der Kritischen Justiz (2/2006,S 195 ff) unter der Überschrift „Leistungen und Sanktionen- zur Neudefinition der Menschenwürde durch die ‘Hartz IV-Gesetze’ “ mit der Menschenwürde als solcher und mit ihrer Eignung als Maßstab für konkrete rechtliche Maßstäbe z.B. bei der Regelbedarfsbemessung.

Seine zentrale These: Die breite Durchsetzung der 1-Euro-Jobs bewirkt eine Verschiebung in der Tektonik des Sozialrechts. Es bilde sich eine Arbeitspflicht im Sinne des (Reichs)Arbeitsdienstes, eines Dienstes an der Gemeinschaft, heraus und diese verstehe sich nicht mehr nur als Obliegenheit, sondern als echte Gegenleistung zum Hilfeanspruch.

Hinrichs Darstellung fußt auf einer sehr formalistischen Sicht des Begriffs der Menschenwürde. Diese muss man nicht teilen. Seine These zur Gegenleistungspflicht übergeht, dass dies zwar Anliegen des CDU/CSU-Entwurfs zum SGB II war, aber nicht Gesetz geworden ist. Dennoch ist die Konzeption des SGB II von mancherlei Ambivalenzen durchzogen (Folge des politischen Kompromisses), die auch der Deutung von Hinrichs ausreichend Nahrung geben.

  • Förderung von arbeitslosen Personen im Rechtskreis des SGB II durch Arbeitsgelegenheiten: Bislang wenig zielgruppenorientiert

Joachim Wolff und Katrin Hohmeyer (IAB)

„Unsere Ergebnisse zeigen für die ersten drei Quartale des Jahres 2005, dass Zusatzjobs nicht gezielt besonders schwer vermittelbare Arbeitslose fördern. Nur Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren sind in der Praxis eine wichtige Zielgruppe. Zudem sprechen unsere Ergebnisse dafür, dass Zusatzjobs in der Tat als Work-Test eingesetzt werden. Dies
ebenso wie eine Zuweisung von Personen mit vergleichsweise guten Aussichten auf eine reguläre Beschäftigung (Creaming) und Anlaufprobleme könnten die geringe Zielgruppenorientierung der Zusatzjobs erklären.“

Fundstelle

  • Ein-Euro-Jobs, Tagelöhner und die neue Unsicherheit

Arbeitssoziologe Dörrie Armut und Arbeitslosigkeit in Deutschlandhartz.blogg.de/…

  • Evaluation der Eingliederungseffekte von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen

in reguläre Beschäftigung für Teilnehmer in Deutschland

Marco Caliendo, Reinhard Hujer und Stephan L. Thomsen

„Bei Betrachtung der Effekte für vier Hauptgruppen, d.h. Frauen und Männer in Ost- und Westdeutschland, kann nur für die Gruppe der Frauen in Westdeutschland eine signifikante Verbesserung der Beschäftigungssituation durch die Teilnahme ermittelt werden.“

Fundstelle

Politik

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Kritik des „Vorwärts“: Massengeschäft mit Ein-Euro-Jobs (Sept. 2006)

Geplant als letzter Ausweg, wenn die direkte Arbeitsmarktintegration nicht klappt, mutierte die Arbeitsgelegenheit zu oft zum Instrument erster Wahl. Eine Brücke in den ersten Arbeitsmarkt ist sie viel zu selten, so der Ombudsrat. Warum, das erläutert der Bundesrechnungshof. Er kritisiert, dass
- die JobCenter wesentliche Teile des Fallmanagements häufig den Maßnahmeträgern überlassen,
- sie oft über die Tätigkeiten und Einsatzorte ihrer Kunden nicht informiert sind,
- sie sich häufig von den Maßnahmeträgern keine Ergebnisberichte vorlegen lassen,
- sie die in der Maßnahme erworbenen Kenntnisse häufig nicht auswerten und so nicht feststellen können, ob Vermittlungshemmnisse abgebaut werden.
Hinzu kommen hohe Kosten. Zusätzlich zu den 180 Euro Aufwandsentschädigung, die der Arbeitslosengeld-II-Empfänger monatlich für 30 Stunden Arbeit bekommt, erhalten die Maßnahmeträger Geld für ihre Vermittlung der Ein-Euro-Jobber. 225 monatlich im Schnitt. Eine Kontrolle, ob die Kosten gerechtfertigt sind, findet nicht statt. Vernichtendes Fazit des Bundesrechnungshofes: Eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme ist auch nicht teurer, aber sie schafft sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und erhöht die Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt.

Quelle

SPD hält Hartz-IV-Zwangsdienste für Quatsch

Empörung quer durch alle Parteien: CSU-Politiker Stefan Müller hat einen verpflichtenden „Gemeinschaftsdienst“ für Langzeitarbeitslose gefordert. „Vollkommen abwegig“, meint Koalitionspartner SPD, eine „Verhöhnung“, urteilen FDP und Gewerkschaften.

Streit um CSU-Vorschlag: SPD hält Hartz-IV-Zwangsdienste für Quatsch – Wirtschaft – SPIEGEL ONLINE -  –  www.spiegel.de/…

Langzeitarbeitslose sollen verpflichtet werden, täglich Dienst an der Gemeinschaft zu leisten.

CSU will Pflichtdienst für die Gemeinschaft  bei Langzeitarbeitslosigkeit

stern.de  –  www.stern.de/

Mehr Ein-Euro-Jobs als Folge der Einsparungen bei Eingliederungshilfen ?

Arbeitsmarktreform: Koalition einigt sich über Finanzierung von Hartz IV

 Im Streit um drohende Mehrkosten bei der Arbeitsmarktreform planen Union und SPD in diesem Jahr keine weiteren Einsparungen beim Arbeitslosengeld II (ALG II). Darauf einigten sich heute Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) und sein SPD-Kollege Struck. Beim ALG II würden 2006 zwar Mehrkosten von einer Milliarde Euro erwartet. Dafür würden aber andere Arbeitsmarkt-Mittel umgeschichtet – beispielsweise durch Minderausgaben bei den sogenannten Eingliederungsmaßnahmen.

SPIEGEL Online

DGB-Hamburg- Positionen zur Vergabe von Ein-Euro-Jobs


Anlässlich der Vorstellung des Rechtsgutachtens zur Vergabepraxis der Ein-Euro-Jobs bei der Diakonie fasst der DGB Hamburg seine Positionen zur Vergabe von Ein-Euro-Jobs zusammen. ……

Ein-Euro-Jobs sollten das nachrangigste «Eingliederungs-Instrument» sein, doch in Hamburg werden sie fast ausschließlich eingesetzt. Der DGB fordert stattdessen passgenaue Qualifizierungs-Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung und Rehabilitation. In Arbeitsgelegenheiten sollten nur diejenigen vermittelt werden, die schon lange dem Arbeitsmarkt fern sind und grundlegende Abläufe eines Arbeitsalltags neu erlernen müssen……..

DGB-Hamburg » Item-anzeige  –  www.dgb-hamburg.de/…

Position des DGB zu Arbeitsgelegenheiten/Ein-Euro-Jobs 

Arbeitsmarktpolitik aktuell  –  iab.de/…

Die Grünen: Position: Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren

Von Brigitte Pothmer und Markus Kurth (27. Juni 2006)

„Wir verfolgen zwei, einander ergänzende, Förderstrategien. Zum einen die Förderungen langfristiger Arbeitplätze in einem zusätzlichen Arbeitsmarkt im Dritten Sektor, zum anderen die Förderung von Integrationsarbeitsplätzen in Unternehmen……

Die Beschäftigungsfelder müssen zusätzlich, gemeinwohlorientiert und dürfen nicht wettbewerbsverzerrend sein. Sie werden durch lokale Akteure2 identifiziert. Im Bereich der Kommunen gibt es lokale Arbeitsfelder, in denen erwerbsfähige Hilfebedürftige, die keine Arbeit auf dem regulären Markt finden, tätig werden können. Dabei handelt es sich um Arbeit, deren Erledigung zwar sinnvoll ist, die aber aus Marktgründen, finanziellen oder gesellschaftlichen Gründen zurzeit nicht erfolgt. Dabei kann das Kriterium der Zusätzlichkeit unter anderem darüber sichergestellt werden, dass geförderte Arbeitsplätze immer ergänzend, jedoch nie an Stelle regulärer Stelle eingesetzt werden dürfen (zum Beispiel Assistenz, aber nicht Ersatz des Hausmeisters). Gut nachvollziehbar ist dieses Prinzip auch in Bereichen, die festgeschriebene Personalschlüssel haben, beispielsweise in Kindergärten.

Die identifizierten, nicht marktgängigen Beschäftigungen und Aufgaben werden in einem Stellenpool gesammelt und vermittelt. Dies geschieht idealer weise über die Arbeitsgemeinschaften oder Optionskommunen,deren Fallmanager auch für die Auswahl der in Frage kommenden Arbeitssuchenden zuständig sind.

Als Einsatzbereiche sind konkret vorstellbar:

• Einsatzbereiche der bisherigen 1-Euro-Jobs, soweit sie zusätzlich und gemeinnützig sind. Hier
sind auch neue Tätigkeitsfelder vorstellbar wie zum Beispiel Stadtteilarbeit, Quartiersmanagement
und kommunale Kulturarbeit,

• Einsatz als Ausgleich für die zurückgehende Zahl der Zivildienstleistenden,

 • Unterstützung für ältere Menschen im Haushalt in Verbindungen mit einem ambulanten Pflegedienst („Tandem“)4,

• Assistenz und Unterstützung im Bereich Bildung (Kita, Schule, Hochschule).

Durch die dauerhafte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sollen jedoch keine Ansprüche in der Arbeitslosenversicherung aufgebaut werden können, um neue Drehtüreffekte zwischen dem Arbeitslosengeld II und der Arbeitslosenversicherung zu verhindern…….

Wir gehen von der Kostenneutralität des Konzeptes aus. Die bisher in passive Leistungen (ALG II) investierten Mittel sowie Aufwendungen für Arbeitsgelegenheiten in der Entgelt- und Mehraufwandsvariante würden in ein Arbeitsentgelt für die Beschäftigten umgewidmet werden. Darin enthalten sind die jeweiligen aktiven und passiven Leistungen des Betroffenen, die der Bund trägt, sowie die Kosten für die Unterkunft, die von den Kommunen getragen werden. Durch die organisatorische Ankopplung an die Argen entstehen keine zusätzlichen Kosten, da die Betreuung für den genannten Personenkreis bereits jetzt in deren Verantwortung liegt. Nutzbar wäre zudem in bestimmten Fällen das Budget für Minderleistungsausgleich, über das Entgeltzuschüsse für Schwerbehinderte finanziert werden. Zusätzliche Mittel z.B. für Projektfinanzierungen sollten aus bestehenden Programmen der EU sowie der Länder aufgebracht werden. Auch mit Sponsoring und über die Einwerbung privater Mittel könnten zusätzliche Gelder bereitgestellt werden.“

Quelle

Betroffene

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Betroffene


Habe wegen diesen 1 Euro Jobs schon „Verfolgungswahn“.

Arbeitslosen NETZ Deutschland :: Thema anzeigen – 1 Euro Shops  –  www.arbeitslosennetz.de/…


Video und Song zu Ein-Euro-Jobs

http://kanalb.de/clip.php?clipId=1115

Ein-Euro-Job trotz Ehrenamt und Minijob ?

Ich (55), seit 2,5 jahren arbeitslos, mein mann ist berufstätig und wird voll mit angerechnet. zusätzlich zu hartz IV habe eine putzstelle ,bekomme 165€ und eine ehrenamtliche tätigkeit im altersheim mit einer aufwandsentschädigung von 154,–€. nun soll ich jetzt lt arge noch einen 1 eurojob annehmen. bin ich wirklich dazu verpflichtet. ?? :

Arbeitslosen NETZ Deutschland :: Thema anzeigen – EEJ, Putzstelle und ehrenamt  –  www.arbeitslosennetz.de/…

Fahrtkosten bei Ein-Euro-Job

Habe einen 1 euro job angeboten bekommen. Jeweils für 3-4 Stunden täglich(sollen ja nur 15 stunden in der woche werden). Nun brauch ich aber jedesmal Fahrgeld in Höhe von 4 euro [bis zur nächhsten Fahrgelderhöhung ] Bekomme ich das Fahrgeld zusätzlich..oder heißt es ich butter an manchen Tagen sogar dazu??? Außerdem soll ich dort um 8 beginnen, habe aber eine Tochter im, naja , Flegelalter von 11, die ich eigentlich zur Schule „jagen“ müßte.

Arbeitslosen NETZ Deutschland :: Thema anzeigen – Fahrkosten beim 1 eurojob  –  www.arbeitslosennetz.de/…

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bzw. für Urlaub bei ein EuroJobbern

Arbeitslosen NETZ Deutschland :: Thema anzeigen – Lohnfortzahlung bei 1€Job  –  www.arbeitslosennetz.de/…

Es stimmt mich traurig,

 daß ich in einem Staat lebe, wo ich mich über einen „Ein-Euro-Job“ freuen muß, weil ich auf dem 1. Arbeitsmarkt (angeblich) keine Chance mehr habe.

Erwerbslosen Forum Deutschland :: Thema anzeigen – Ab nächste Woche (hoffentlich) Ein Euro Job  –  www.elo-forum.org/…

 Krankschreiben lassen zur Vermeidung eines 1-Euro-Jobs ?
 

Ich hab mal ne frage wegen dem 1€ Job. Heute hab ich ein Schreiben meiner Sachbearbeiterin der ARGE bekommen. Dort steht drin das ich am 8.5.2006 zum Vorstellungsgespräch wegen so einem 1€ Job in die ARGE kommen soll. Ich möchte den aber nicht! Es werden mehrere Leute gesucht, (Gruppengespräch und Einzelgespräche an dem besagten Termin) die in der Gemeinde unter anderem die Öffentlichen WC, Gärten, Brücken u.s.w. begutachten und gegebenen falls der Gemeinde Bescheid geben. Also das heisst, wenn die WC defekt sind oder die Gärten gemäht werden müssen, oder wenn die Wände, Brücken u.s.w. durch „Bilder“ verschmutzt sind. Wir sollen auch mit der Polizei zusammenarbeiten!
Gelernt habe ich Bürokauffrau. Jetzt die Frage: Kann ich mich an diesem Tag (am besten mehrere Tage) Krankschreiben lassen, oder bekomme ich dann später noch mal für diesen 1€ Job ein Vorstellungsgespräch? Bekomme ich Schwierigkeiten wenn ich mich Krankschreiben lasse?
Arbeitslosen NETZ Deutschland :: Thema anzeigen – 1-€-Job Vorstellungsgespräch  –  www.arbeitslosennetz.de/

 

Entgelt für Nachtarbeit bei 1-Euro-Jobs ?

 Ich arbeite 25 Stunden wöchentlich in einer Wohngemeinschaft für behinderte Menschen. Eines vorweg: Ich habe endlich wieder eine Aufgabe und sie macht mir Spaß.

Eine problematische Frage aus meiner Sicht besteht aber dennoch. Ich habe auch Nachtdienst zu verrichten. Beginn: 21:00 Uhr, Ende: 06:00 Uhr. Das sind rechnerisch 9 volle Stunden. (Aber: Es besteht für jeden „Nachtdienstler“ die Möglichkeit in diesem Zeitraum zu schlafen. Bett und Zimmer stehen zur Verfügung). Laut Tarifvertrag für die dortige Einrichtung werden die Stunden in der Nacht aber geviertelt. D.h. es ergeben sich dann 2,25 bereinigte Stunden für die Nacht. Demzufolge erhalte ich für eine Nachtstunde nur 25 Cent ausbezahlt.

Mein „Ein-Euro-Job“  –  www.beamte4u.de/…

Einzelfälle

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Berichte zu Einzelfällen


Wer krank wird, fliegt  

aus Junge Welt v. 16.6.2005

Knebelvertrag für Hamburgs Ein-Euro-Jobber setzt Grundrechte außer Kraft.

Bekenntnis zur »demokratischen Staatsauffassung« verlangt   Ein-Euro-Jobber sind rechtlos. Doch auch wer keine Rechte hat, hat Pflichten – so die Philosophie der »Hamburger Arbeit« (HAB), der mit 2500 Jobbern größte Beschäftigungsträger in der Hansestadt. Am Dienstag informierten Ein-Euro-Jobber die junge Welt über erzwungene Verträge, die gleich mehrfach gegen »gute Sitten« verstoßen. Mit ihrer Unterschrift müssen die Billigjobber das Einverständnis dafür geben, daß sie die Grundlagen des Beschäftigungsverhältnisses anerkennen. Dazu gehört, daß sich der Ein-Euro-Jobber »durch sein gesamtes Verhalten zur demokratischen Staatsauffassung« bekennt. Dieser Radikalenerlaß für Ein-Euro-Jobber klingt wie ein schlechter Scherz. Er kann aber extreme Konsequenzen haben, denn ein Regelverstoß reicht zum Rausschmiß und damit für Kürzungen beim Arbeitslosengeld II.

Der Träger ermächtigt sich durch diesen Vertrag, das Beschäftigungsverhältnis auch dann fristlos beenden zu können, wenn ein Jobber »krankheitsbedingt« ausfällt oder gegen »Mitwirkungspflichten« verstößt, zum Beispiel sogenannte »Personalentwicklungspläne« nicht einhält. Darin werden Praktika oder Fortbildungen festgelegt….. vollständiger Artikel

1-Euro-Jobs in der Oberpfalz

berichtet vom Fachdienst epd sozial (Juni 2005)

Weiden/Hamburg (epd). Im bayerischen Weiden ist ein Ein-Euro-Jobber vor Gericht gezogen, um ein Sozialunternehmen zur Einhaltung des Sozialgesetzbuchs II zu zwingen. Außerdem hat die Dienstleistungsgewerkschaft verdi in der Oberpfalz weitere mutmaßliche Missbrauchsfälle publik gemacht. Auch in Hamburg gibt es Vorwürfe, Beschäftigungsträger verstießen im Zusammenhang mit Ein-Euro-Jobs gegen die gesetzlichen Bestimmungen.
Der Kläger Helmut Wagner hatte seit Herbst 2004 für den Malteser Hilfsdienst Behinderte in Weiden transportiert – eine Tätigkeit, für die das Unternehmen ein Entgelt von den Sozialversicherungen erhält. Wagner berichtet, dass es seit Jahren Routenpläne für seine Tour gebe und dass er die meiste Zeit alleine unterwegs gewesen sei. Seine Tätigkeit sei weder karitativ noch zusätzlich gewesen. Folglich liege ein eindeutiger Verstoß gegen die zentralen Bestimmungen für Ein-Euro-Jobs vor, argumentiert der arbeitslose Berufskraftfahrer. „Das war ein ganz normales Arbeitsverhältnis, das auch normal bezahlt werden muss“, meint er. Sein Anwalt hat ausgerechnet, dass ihm noch 1.153,20 Euro Lohn zustünden.

Beim Gütetermin Anfang Mai konnten sich der Malteser Hilfsdienst und Helmut Wagner nicht einigen. Den Antrag des Malteser-Vertreters, das Arbeitsgericht für unzuständig zu erklären und die Sache am Verwaltungs- oder Sozialgericht verhandeln zu lassen, schlug fehl. Nun wird es vermutlich Ende Juli vor dem Weidener Arbeitsgericht zum Prozess kommen. Wagner steht inzwischen nicht mehr bei den Maltesern im Dienstplan. Als seine Klage bekannt wurde, habe er nur noch Däumchen drehen dürfen. Wagner fühlte sich gemobbt. „Es war unerträglich. Ich bin dann gegangen“, berichtet er. Die Malteserdienststelle wollte sich zu den Vorgängen nicht äußern.

Bisher hat die Arbeitsagentur Wagners Bezüge nicht um 30 Prozent gekürzt, wie es bei abbrechenden Ein-Euro-Jobbern im Gesetz vorgesehen ist. „Ich hoffe, dass der öffentliche Druck ausreicht, das auch auf Dauer zu verhindern“, meint der 52-jährige.

In Weiden werden wohl noch weitere Institutionen vor dem Kadi landen. „Es gibt inzwischen drei Feststellungsklagen, ob es sich um Arbeitsgelegenheiten oder um reguläre Jobs handelt“, berichtet Luise Nomayo vom verdi-Arbeitskreis Erwerbslose, der inzwischen schon Anfragen aus der ganzen Republik bekommt, wie man effektiv gegen den Missbrauch von Ein-Euro-Jobs vorgehen kann.

Ebenfalls ins Visier geraten ist die Diakonie in Weiden, die einen Werkhof als Beschäftigungsprojekt betreibt. Sie hat der Weidener Postbaugenossenschaft Anfang April einige Ein-Euro-Jobber geschickt. Nach Angaben von verdi wurden die Billigkräfte zur Sanierung von Wohnungen eingesetzt. Ohne Helm und Sicherheitskleidung mussten die Männer Fußböden herausreißen, berichtet Nomayo. Nicht nur die Postbaugenossenschaft habe auf diese Weise massiv Geld gespart, weil sie für die Arbeiter keine Sozialbeiträge abführen musste, kritisiert die Gewerkschafterin. Die Diakonie habe sogar doppelt profitiert: Zum einen überweist die Arbeitsagentur an den „Maßnahmenträger“ für jeden Ein-Euro-Jobber neben dem Lohn auch eine Verwaltungsentschädigung von 110 Euro im Monat; zum zweiten vergütete die Wohnungsgesellschaft den Einsatz der Ein-Euro-Jobber mit acht Euro pro Stunde, ohne dass die Beschäftigten davon profitiert hätten.

Diakonie-Chef Friedrich empört: „Die haben uns eine Falle gestellt“

Aus der Sicht von Markus Friedrich, Leiter des Arbeitsförderungszentrums der Diakonie, sieht dagegen alles ganz anders aus: „Da wurde aus einer Mücke ein Elefant gemacht.“ Arbeitnehmerüberlassung sei eigentlich gar nicht beabsichtigt gewesen. Man habe nämlich gedacht, das Fußbodenholz aus den Wohnungen der Postbaugenossenschaft sei noch brauchbar, um daraus ein Regal für die Diakonie zu bauen. Erst vor Ort sei dann klar geworden, dass das Holz mit Chemikalien verseucht sei und entsorgt werden musste. „Das haben wir dann in Rechnung gestellt.“ Die Postbaugenossenschaft wollte sich gegenüber epd sozial zu den Vorgängen nicht äußern.

Markus Friedrich meint: „Das Einzige, was vielleicht verwerflich ist, ist dass wir das für eine private Firma gemacht haben.“ Im Prinzip hätte sich die Diakonie wohl zurückziehen müssen, als klar wurde, dass das Holz für den Regalbau nicht mehr brauchbar sei. „In Zukunft wird es solche Graubereiche nicht mehr geben,“ versichert er.

Doch Nomayo sieht System im Vorgehen des Werkshofs. „Die bieten in den Zeitungen Bügeldienste, Gartenarbeiten und Schneeschippen an“, berichtet sie. Um Beweise zu sammeln, hatte sie einen Bekannten gebeten, beim Werkhof einen Helfer für Waldarbeiten zu ordern. Für die drei Stunden, die die Ein-Euro-Kraft beschäftigt war, sollte der Strohmann 24 Euro bezahlen. Markus Friedrich findet das Vorgehen der verdi-Frau infam: „Uns wurde eine Falle gestellt. Der Anrufer sagte uns, er schaffe es nicht, sein privates Brennholz allein aus dem Wald zu holen.“ Da habe man dann jemanden hingeschickt. Als der Helfer ankam, habe ihn die Gewerkschafterin gleich fotografiert. Außerdem sei das alles schon im vergangenen Jahr gewesen und Friedrich ist sich nicht einmal sicher, ob der Betreffende tatsächlich ein Ein-Euro-Jobber war oder ein Jugendlicher aus einem anderen Beschäftigungsprojekt. Für ihn ist jedenfalls klar: Die 110 Euro, die die Diakonie für die Verwaltung jedes Ein-Euro-Jobbers von der Arbeitsagentur kassiert, reichen für die notwendige Arbeit auf keinen Fall aus. „Wir haben ja auch Aufwendungen. Bei uns auf dem Werkhof macht zum Beispiel eine Sozialpädagogin Bewerbungstraining“, argumentiert Friedrich. Wenn nicht ab und zu zusätzliches Geld in die Kasse käme, „könnten wir gar nichts mehr machen“.

Eine solche Perspektive will Daniel Wagner, Pressesprecher beim Diakonischen Werk Bayern, jedoch nicht gelten lassen. „Unsere Mitglieder müssen sich an die gesetzlichen Vorgaben halten.“ Und die schreiben vor, dass die Tätigkeiten gemeinnützig und zusätzlich sein müssen. Außerdem sei die Aufwandsentschädigung durch die Arbeitsagentur mancherorts sogar noch viel niedriger als in Weiden, berichtet Wagner. Er kenne Einzelfälle, bei denen der Träger nur 30 Euro monatlich für den Verwaltungsaufwand durch den Ein-Euro-Jobber bekomme. Nach einem Gespräch mit Friedrich gibt sich Wagner aber optimistisch, dass die Diakonie in Weiden künftig keine Ein-Euro-Jobber mehr an Private ausleiht und dafür kassiert. „Meines Wissens haben die das jetzt abgestellt und ich gehe davon aus, dass so etwas nicht mehr passieren wird.“ Auch das Diakonische Werk der EKD in Berlin weist darauf hin: Ein-Euro-Jobs müssen gemeinnützig und zusätzlich sein und dürfen keine reguläre Arbeit verdrängen.

Die dritte Institution in Weiden, die verdi aufs Korn nimmt, ist die Beratungsstelle für Beschäftigungsinitiativen „denk!statt e.V.“ in Altenstadt an der Waldna. Sie tritt nicht nur als Personal-Service-Agentur, sondern auch als Beschäftigungsträger für Ein-Euro-Jobber auf und vermischt die Bereiche nach Angaben des verdi-Erwerbslosenausschusses. Er wirft der Organisation vor, in mehreren Fällen Ein-Euro-Jobberinnen an ein Altenheim ausgeliehen zu haben, wo sie wie festangestellte Pflegerinnen im Dienstplan standen und arbeiteten. Unter der Bedrohung, bei der „denk!statt“ den Job zu verlieren und dann eine Kürzung des Arbeitslosengeldes II zu erleiden, hätten die Frauen unterschreiben müssen, dass sie „zusätzliche“ Tätigkeiten verrichteten. Außerdem gibt es nach verdi-Recherchen familiäre Verflechtungen des Führungspersonals von „denk!statt“ und den Entscheidern in der zuständigen Arbeitslosenverwaltung. „denk!statt“-Projektleiter Johann Reichenberger wollte sich gegenüber epd sozial nicht zu den Vorwürfen äußern. „Es handelt sich um ein schwebendes Verfahren“, begründet er seine Zurückhaltung.

Ein-Euro-Jobber können sich meistens nicht wehren

Dass in Weiden eine solche Häufung von möglichen Missbrauchsfällen öffentlich geworden ist, liegt vermutlich vor allem an der sehr eifrigen Gewerkschaftsinitiative. „Es ist tatsächlich sehr schwierig, Kläger zu finden,“ berichtet Bernhard Jirku von der verdi-Bundesverwaltung. Nicht nur seien viele Ein-Euro-Jobber froh über den kleinen Zuverdienst zum Alg II und wollten ihn nicht aufs Spiel setzen. Zugleich hätten sie Angst, wenn sie sich gegen bestimmte Ein-Euro-Jobs wehrten, von den Jobcentern beim Alg II gekürzt zu werden.

Vergangene Woche ist nun ein weiterer mutmaßlicher Missbrauchs-Fall aus Hamburg öffentlich geworden: Dort hat die Grone-Schule Ein-Euro-Jobber einfach in Klassenzimmer gesetzt, in denen gelegentlich Unterricht stattfindet; ausreichend Arbeitsgelegenheiten für die insgesamt 900 Ein-Euro-Jobber bietet die Schule nicht. Kritiker sehen darin den Versuch eines Bildungsträgers, sich nach dem Wegbrechen vieler Weiterbildungskurse durch die Bundesagentur für Arbeit über Wasser zu halten.

 

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Praxisberichte

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  • Kritik des Bundesrechnungshofes

Deutliche Kritik übt der Bundesrechnungshof in seinem Prüfbericht für den Bundestag vom 19.5.2006 an der Praxis der Umsetzung des SGB II. Insbesondere zu den Ein-Euro-Jobs stellt er folgende Mängel fest:

Bei fast einem Viertel der geprüften Maßnahmen mit Arbeitsgelegenheiten (so genannte Ein-Euro-Jobs) lagen die Förderungsvoraussetzungen nicht vor, weil die zu erledigenden Tätigkeiten nicht im öffentlichen Interesse, nicht zusätzlich oder nicht wettbewerbsneutral waren. Bei weiteren knapp 50 % der geprüften Fälle hatten die Grundsicherungsstellen keine verlässlichen Kenntnisse über die Maßnahmeinhalte, so dass auch hier Zweifel an der Förderungsfähigkeit bestanden. Die Grundsicherungsstellen überließen häufig wesentliche Teile des Fallmanagements, wie das Profiling oder die Entscheidung, ob und in welcher Arbeitsgelegenheit erwerbsfähige Hilfebedürftige eingesetzt werden sollen, den Maßnahmeträgern. Sie waren daher nicht ausreichend über Maßnahmeinhalte, Einsatzorte und die von den Teilnehmern auszuübenden Tätigkeiten informiert.

Die Grundsicherungsstellen gewährten Maßnahmeträgern überwiegend einen pauschalen monatlichen Zuschuss für die Beschäftigung eines Hilfebedürftigen in Höhe von durchschnittlich 255 Euro, unterließen es aber, eine Kalkulation der Kosten anzufordern und die Notwendigkeit der geltend gemachten Kosten zu prüfen. Unter Berücksichtigung der Maßnahmekostenpauschale und einer Mehraufwandentschädigung für den Hilfebedürftigen von durchschnittlich 180 Euro neben den übrigen Kosten der Grundsicherung waren Arbeitsgelegenheiten nicht zwingend kostengünstiger als Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, durch die sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden. Während der Teilnahme eines Hilfebedürftigen an einer Arbeitsgelegenheit waren die Grundsicherungsstellen nur eingeschränkt im Rahmen der Stellenvermittlung aktiv und führten kaum strategische Gespräche mit den Maßnahmeteilnehmern, etwa zur Abberufung und Zuweisung in eine besser passende, arbeitsmarktnähere oder kostengünstigere Maßnahme bzw. zur Nachhaltung des konkreten mit der Maßnahme verfolgten Zweckes.

Die Grundsicherungsstellen werden zukünftig die Ordnungsmäßigkeit der Durchführung von Arbeitsgelegenheiten sicherzustellen haben, da andernfalls nicht auszuschließen ist, dass Pflichtaufgaben auf Kosten der Grundsicherung für Arbeitsuchende durchgeführt und reguläre Arbeitsplätze durch Eingriffe in den Wettbewerb verdrängt werden. Die maßgeblichen Teile des Fallmanagements dürfen als Kernaufgabe der Vermittlungstätigkeit nicht Maßnahmeträgern übertragen werden. Pauschale Zuschüsse an Maßnahmeträger können erst nach Prüfung der zu erwartenden Kosten und unter Berücksichtigung etwaiger Einnahmen geleistet werde. Schließlich sind die Eingliederungsaktivitäten während der Maßnahmen zu verstärken (Ziff. 3).

Bericht des Bundesrechnungshofs (Volltext)

 

  • Ein-Euro-Job: Hamburger Studie sieht Instrument gescheitert  

 

Hamburg hat als erstes Bundesland eine umfassende Studie zu Ein-Euro-Jobs vorgelegt.
Demnach ist der erhoffte Erfolg nicht eingetreten. Ein von der Diakonie bestelltes Rechtsgutachten
kommt zu dem Schluss, dass die Hamburger Vergabepraxis gegen das Sozialrecht verstößt.

Der Bericht in ganzer Länge ist als pdf-Datei zu erhalten über die Website der FH Hamburg
oder hier !

FR online – Politik

  • 1-Euro-Jobs und andere Zahlenspielereien

Ernst-Erich Lange 19.06.2006

Ein Viertel der Stellen verstoßen gegen die gesetzlichen Anforderungen: Die Arbeitslosen werden für Tätigkeiten eingesetzt,die nicht im öffentlichen Interesse, nicht zusätzlich oder nicht wettbewerbsneutral sind. Bei weiteren 50 Prozent der untersuchten Fälle konnte erst gar nicht geprüft werden, ob die Stellen dem Gesetz entsprechen: Die Vermittler hätten keine verlässlichen Kenntnisse gehabt, was ihre Arbeitslosen in diesen Ein-Euro-Jobs überhaupt tun. Die Zeit zum Bericht des Bundesrechnungshofs

TP: 1-Euro-Jobs und andere Zahlenspielereien  

  • Wohlfahrtsverbände ziehen positive Bilanz


Die deutschen Wohlfahrtsverbände haben unterdessen eine positive Bilanz des Einsatzes von Ein-Euro-Jobbern gezogen. Sie beklagten in einer Umfrage der „Berliner Zeitung“ aber zugleich Probleme in der Zusammenarbeit mit den Arbeitsgemeinschaften aus Kommunen und örtlichen Arbeitsagenturen.

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes (DPWV), Ulrich Schneider, sagte dem Blatt, man sei mit den eingesetzten Ein-Euro-Jobbern sehr zufrieden und wolle weitere einstellen. Allerdings seien bislang überwiegend Personen eingesetzt worden, die sich freiwillig gemeldet hätten. Mit Arbeitslosengeld-II-Empfängern, die von den Arbeitsgemeinschaften zugeteilt würden, gebe es dagegen kaum Erfahrung.

Auch beim Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) ist man mit den Ein-Euro-Jobbern zufrieden. „Die Leute machen ihre Sache gut. Es gibt wenige Fälle, in denen wir negative Erfahrungen gemacht haben“, sagte die Referentin für Sozialpolitik Andrea Beate Müller.

  • Fehlende Unterstützung der Behörden


Der Generalsekretär des Deutschen Caritasverbandes, Georg Cremer, zog ein positives Fazit, kritisierte jedoch die fehlende Unterstützung der Behörden. „Die Arbeitsgemeinschaften stellen oft zu geringe Beträge zur Qualifizierung und Betreuung der Ein-Euro-Jobber zur Verfügung“, sagte er. Genaue Zahlen über die bei ihnen eingesetzten Ein-Euro-Jobber liegen den Wohlfahrtsverbänden noch nicht vor.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) gab es im März bundesweit 114.000 Ein-Euro-Jobber. DPWV-Hauptgeschäftsführer Schneider sagte, der Verband könne noch 15.000 einstellen. Wegen der stockenden Vermittlung dürften es jedoch „in diesem Jahr weit weniger werden“. Die AWO liegt hingegen über ihren eigenen Erwartungen. „Wir hatten für dieses Jahr mit 2500 gerechnet“, sagte Müller, „es sind jetzt schon deutlich mehr.“ Caritas-Generalsekretär Cremer zeigte sich zuversichtlich, die geplanten 4.000 Ein-Euro-Jobs bis Jahresende besetzen zu können.

Adresse: http://www.n-tv.de/357478.html

  • Ergebnisse einer Umfrage zum Arbeitsamt und zu Ein-Euro-Jobs

Mag Wompel und Ralf Pandorf stellen die Ergebnisse einer online durchgeführten Umfrage dar, an der sich 664 Personen beteiligt haben.

Aus der Zusammenfassung: „Mit Ein-Euro-Jobs hat die Hälfte unserer Umfrageteilnehmer/-innen Erfahrung gemacht, während reguläre Stellenangebote noch nicht einmal jedem zehnten Umfrageteilnehmer/-in unterbreitet wurden. Hinsichtlich der Ein-Euro-Jobs decken sich die Umfrageergebnisse weitgehend mit den Ergebnissen der „schwarze Schafe“-Sammlung der Ein-Euro-Job-Einsatzstellen sowie sonstigen vorliegenden Informationen. Die Erwerbslosenindustrie richtet sich offensichtlich dauerhaft auf diese profitablen Arbeitskräfte ein und macht sich weder die Mühe der Einweisung und Qualifizierung, noch der Versprechen der dauerhaften Übernahme.

Trotz gerichtlich bestätigter Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmervertretungen der Ein-Euro-Job-Anbieter und obwohl mittlerweile auch ver.di zur Einhaltung der Zusätzlichkeit drängt, besteht nicht nur nach den vorliegenden Untersuchungsergebnissen der Eindruck, dass hier der Druck auf eine aktive Interessenvertretung verstärkt werden muss.“

Auszug aus dem Schwarzbuch Hartz IV

  • Erfahrungen und mögliche Umsetzungsformen im Zusammenhang mit der Gestaltung von „Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante“


Im Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung wird unter dem Instrument der Arbeitsgelegenheiten zumeist die so genannte MAE-Variante („Zusatz- oder 1-€-Job“) verstanden und auch umgesetzt. Aus dem SGBII lässt sich jedoch noch eine zweite Variante ableiten, die wesentlich weniger verbreitet ist und z.B. im Zusammenhang mit möglichen Einsatzfeldern größeren Spielraum bietet. Um über mögliche Umsetzungsformen zu informieren, hat die bag arbeit verschiedene Träger zu ihren Erfahrungen mit der Entgeltvariante befragt.

Fundstelle

  • Millionengrab

Wer verdient an den Ein-Euro-Jobs?

REPORT MAINZ | SWR.de  –  www.swr.de/…

  • Mehr Ein-Euro-Jobs als Folge der Einsparungen bei Eingliederungshilfen ?

 Im Streit um drohende Mehrkosten bei der Arbeitsmarktreform planen Union und SPD in diesem Jahr keine weiteren Einsparungen beim Arbeitslosengeld II (ALG II). Darauf einigten sich heute Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) und sein SPD-Kollege Struck. Beim ALG II würden 2006 zwar Mehrkosten von einer Milliarde Euro erwartet. Dafür würden aber andere Arbeitsmarkt-Mittel umgeschichtet – beispielsweise durch Minderausgaben bei den sogenannten Eingliederungsmaßnahmen.

Fundstelle

  • Wohlfahrtsverbände als Gewinner bei Ein-Euro-Jobs 

Für jeden Ein-Euro-Jobber erhalten die Verbände von den Arbeitsagenturen bis zu 500 Euro pro Monat. Häufig fließt mehr als die Hälfte davon als „Regie- und Betreungskosten“ oder als „Qualifizierungsaufwendungen“ in ihre Kassen. Das summiert sich, und das erklärt auch die in dem Brief angesprochene Forderung, die „Anreize zur Arbeitsaufnahme“ zu erhöhen.

Fundstelle

  • Rechtswidrige Stellen für Ein-Euro-Jobs 

Rund 90 Prozent der 1-Euro-Jobs im öffentlichen Dienst in Berlin seien rechtswidrig, weil sie reguläre Arbeiten betreffen, schätzt Uwe Januszewski vom Hauptpersonalrat des Landes Berlin.

An Berlins Schulen betreuen 1-Euro-Jobber an Schulen die Bibliotheken, gestalten Internetseiten oder unterstützen die Lehrer bei der Betreuung verhaltensauffälliger Kinder.

Fundstelle  

  • Jeder vierte Ein-Euro-Job nicht korrekt


Kritisiert werden vom Rechnungshof auch die gemeinnützigen Ein-Euro-Jobs. „Bei fast einem Viertel der geprüften Maßnahmen mit Arbeitsgelegenheiten lagen die Förderungsvoraussetzungen nicht vor“, heißt es in dem Bericht. Die Tätigkeiten seien nicht im öffentlichen Interesse, nicht zusätzlich oder nicht wettbewerbsneutral gewesen. Bei weiteren 50 Prozent der geprüften Fälle hätten die Vermittler keine verlässlichen Kenntnisse über die Inhalte gehabt. Im vorigen Jahr hätten knapp 630 000 Arbeitslose einen Ein-Euro-Job aufgenommen.

Bundesrechnungshof

  • Ein-Euro-Jobs geraten außer Kontrolle

Die Kommunen machen mit den Zusatzjobs gute Geschäfte. Doch viele Firmen verlieren Aufträge

Fundstelle  

  • Untersuchung zu dem Einsatz von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung im PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverband Landesverband Berlin e.V.


Fundstelle

  • Entmutigende Bilanz

Nach einer Stellungnahme des Caritas-Verbandes haben sich die Ein-Euro-Jobs als Jobmotor bzw. Einstiegshilfe in den ersten Arbeitsmarkt als untauglich erwiesen. Den Sprung in eine feste Anstellung schafften lediglich ca. 5 % der Ein-Euro-Jobber. Dies sei eine entmutigende Ausbeute, so der Caritasverband.

Ein-Euro-Job-Bilanz der Caritas ist entmutigend [Kunterbunte Stöberkiste – Das Infotainment-Portal]  –  chronist.blogg.de/…

  • Anforderungen für gemeinnützige und zusätzliche Arbeitsgelegenheiten im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)

Eckpunkte SkF  

  • Ein Jahr Hartz IV – Eine bremische Zwischenbilanz

Dabei läuft das Programm der 1-Euro-Jobs relativ reibungslos. Überwiegend werden diese Jobs nicht als Zwangsmaßnahme begriffen. Eher ist die Nachfrage größer als das Angebot. Diese Jobs bieten eine Chance, das schmale ALG II aufzustocken, was insbesondere junge Menschen nutzen. 1-Euro-Jobs bieten auch einen – zeitlich begrenzten – Weg aus der sozialen Isolation, insbesondere für Alleinstehende. Und natürlich begreifen auch viele diese Jobs als Qualifikationsmöglichkeit und als Türöffner zu einer weiterführenden Perspektive, wobei gerade diese Hoffnungen weitgehend enttäuscht werden. Bislang veröffentlicht die BAGIS dazu keine Erfolgsstatistiken – offensichtlich gibt es hier auch wenig zu vermelden. Was angesichts der Konstruktion der 1-Euro-Jobs auch nicht verwundert: Häufig werden ganze Kolonnen zu Trägern abgeordnet, die im zweiten Arbeitsmarkt angesiedelt sind und von ihrem Charakter her keine weiterführende Job-Perspektive anbieten können. Nicht viel anders sieht es bei sozialen Trägern aus, die auf Grund der Krise öffentlicher Haushalte ihre Beschäftigten-Zahlen reduzieren mussten und die entstandenen Lücken mit 1-Euro-Jobbern notdürftig zu stopfen versuchen. Die starke und nicht befriedigte Nachfrage nach Ein-Euro-Jobs spiegelt nicht nur die materielle und psychosoziale Not, sie zeigt auch den massiven Wunsch nach Arbeit, der mit „Abzocker-Kampagnen“ stets in Abrede gestellt wird. Ein-Euro-Jobs sind nicht sozialversicherungspflichtig und begründen keine Ansprüche, z.B. auf Arbeitslosengeld. Aus ihnen entsteht kein Anspruch auf betriebliche Sozialleistungen. Es gibt keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, keinen Kündigungs- oder Mutterschutz, keine Interessenvertretung durch Betriebs- oder Personalräte. Würden dagegen die Mittel von vier Ein-Euro-Jobs, inclusive der 500 Euro die die Träger pro Teilnehmer und Monat erhalten, zusammengenommen, dann könnten damit drei sozialversicherungspflichtige und armutsfeste Arbeitsplätze mit einem Netto von 1.100,00 Euro monatlich geschaffen werden. Diese Perspektive ist anzustreben.

Fundstelle im Internet

  • Erste Erfahrungen der Caritas mit Ein-Euro-Jobs

Günter Däggelmann beschäftigt sich in einem Beitrag für die Zeitschrift Soziale Sicherheit (2/2006, S.68ff) mit den Erfahrungen eines Jahres und kommt zu folgendem Ergebnis:

Es fehlen die regulären Arbeitsplätze. Die Vermittlung Zusatzjobbern in den ersten Arbeitsmarkt angeführten ersten Erhebung des DCV bei durchschnittlich 4,6 Prozent. Sollte sich im Laufe dieses Jahres der Eindruckverfestigen,dass Zusatzjobs nur in Ausnahmefällen zu Anstellung im ersten Arbeitsmarkt führen, dann arbeitsmarktpolitische Instrument der Arbeitsgelegenheiten zu justieren. Für diesen Fall sprechen gute die Zusatzjobs zu begrenzen auf so genannte Betreuungskunden, also auf Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen.Bei diesen Menschen ist sichergestellt,dass die Probleme der Verdrängung Wettbewerbsverzerrung nicht gegeben sind. Alle anderen Menschen, denen im Wesentlichen nichts anderes fehlt als ein bezahlter Arbeitsplatz,andere Instrumente integriert werden, wie Absenkung der Lohnnebenkosten im Niedriglohnbereich oder ,,aktivierender Sozialhilfe“. Diese Maßnahmen haben größere Chancen, die Brückenfunktion zum ersten Arbeitsmarkt sicherzustellen den Staat biiliger als die Zusatzjobs

Volltext

Alternativen

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  • Statt Ein-Euro-Jobs Beschäftigung in Arbeitsverhältnissen

In einer „Pressemappe“ präsentiert die Berliner Kampagne gegen Hartz IV ihre Vorstellungen von Alternativen zu Ein-Euro-Jobs und und setzt sich zugleich mit konkurrierenden Vorschlägen auseinander.

Pressemappe

  • Mindestens für schwervermittelbare Langzeitarbeitslose über 25 fordert ein Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit, Michael Pflügner, einen 3. Arbeitsmarkt.

Tagungsbeitrag Plügner

  • Forderung nach einem „ehrlichen 2. Arbeitsmarkt“

In die laufenden Vorarbeiten der Regierungskoalition zu erneuten Änderungen der Hartz-IV-Gesetze im Jahr 2007 bringt der DGB zusammen mit einigen Wohlfahrtsverbänden die Forderung nach einem „ehrlichen 2. Arbeitsmarkt“ anstelle der ausufernden Ein-Euro-Jobs ein. Die Stellungnahme ist nachfolgend zum Herunterladen angefügt.

  • Zweiter Arbeitsmarkt statt Ein-Euro-Jobs

Annelie Buntenbach, Mitglied des Geschäftsführenden DGB-Bundesvorstands, plädiert für einen „ehrlichen zweiten Arbeitsmarkt“ für schwer vermittelbare Personen, insbesondere ältere Arbeitnehmer, in einem Beitrag für die Frankfurter Rundschau: http://www.fr-aktuell.de/in_und_ausland/dokumentation/?em_cnt=980963

Arbeitsplätze auf diesem „ehrlichen zweiten Arbeitsmarkt“, das habe auch der Bundesrechnungshof festgestellt, seien durchschnittlich nicht teurer als Ein-Euro-Jobs.

Die Langfassung dieses Plädoyers mit Berechnungen und Vorschlägen für Gesetzesänderungen findet sich hier: Langfassung


  • Kombilöhne – Viel Geld für wenig neue Jobs

Lohnzuschüsse im Niedriglohnbereich schaffen kaum zusätzliche Arbeitsplätze für gering Qualifizierte. Eine flächendeckende Einführung von Kombilöhnen würde die öffentlichen Haushalte enorm belasten. Einige Modelle könnten immerhin zur Armutsbekämpfung beitragen.

Quelle

  • In einem Kurzbericht untersucht das IAB, welche Folgen solche Kombilohn-Modelle in anderen Ländern hatten und diskutiert, welche Argumente für und welche wider die Einführung eines Kombilohnmodells in Deutschland sprechen. Danach steigt der Erfolg von Kombilöhnen, je mehr die allgemeine Grundsicherung abgesenkt oder mit Verschärfungen der Mitwirkungspflichten der Empfänger unattraktiver gemacht wird.

Quelle

  • Kombilohn in Hamburg: Befristete Lohnsubventionen mit nachhaltigen Erfolg

Der IAB-Kurzbericht Nr. 20/2006 (von Uwe Jirjahn, Christian Pfeifer, Georgi Tsertsvadze und Susanne Koch) bescheinigt dem 2002 gestarteten Hamburger Kombilohn-Modell nachhaltigen Erfolg. Die befristete und zielgruppenorientierte Förderung wettbewerbsschwächerer Personen verbessere deutlich deren individuelle Beschäftigungschancen. Aufgrund von Mitnahme-, Substitutions- und Drehtüreffekten dürfe man dies allerdings nicht mit einer Erhöhung der Beschäftigung insgesamt gleichsetzen, warnen die Arbeitsmarktforscher.

Weitere Informationen und kostenlosen Volltext-Download

 


  • Kombilohn: Ein Ansatz mit Haken und Ösen.

AB-Kurzbericht Nr. 03/2006 von Dietz, Martin; Koch, Susanne; Walwei, Ulrich

Auch wenn Kombilöhne den Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtern – als arbeitsmarktpolitisches Allheilmittel sind sie keinesfalls geeignet. Um die hohe Arbeitslosigkeit nachhaltig zu senken, wäre eine umfassende Reform des Steuer- und Abgabensystems nötig. Ein erster Schritt könnte die weitere Senkung der Sozialversicherungsbeiträge im Niedriglohnbereich sein.

Fundort


  • Kombilöhne – Magdeburger Alternative zu schön, um wahr zu sein

1,8 Millionen neue Jobs und eine Entlastung der Staatskasse verspricht eine besonders ehrgeizige Kombilohnkonstruktion der Magdeburger Ökonomen Ronnie Schöb und Joachim Weimann. Das IMK hat nachgerechnet – und kommt zu ernüchternden Ergebnissen.

Quelle

Praxis

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Praxis der 1-Euro-Jobs
Konzepte, Einzelbeispiele, Arbeitshilfen, Mustertexte, Modelle, Berichte von Betroffenen…

  • Mustervereinbarung für Arbeitsgelegenheiten gem. SGB II

Der Text einer Musterleistungsvereinbarung, vorgelegt vom DPWV, soll Einrichtungen und Diensten Unterstützung bieten, die den Abschluss einer Vereinbarung gegenüber dem üblichen Antrags- und Bewilligungsverfahren vorziehen und hierfür in Verhandlungen mit den ARGE bzw. optierenden Kommunen eintreten möchten.

Mustervereinbarung

 


 

Mitbestimmung

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Mitbestimmung bei 1-Euro-Jobs

Verbände

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Stellungnahmen und Leitlinien von Verbänden


  • Forderung nach einem „ehrlichen 2. Arbeitsmarkt“

In die laufenden Vorarbeiten der Regierungskoalition zu erneuten Änderungen der Hartz-IV-Gesetze im Jahr 2007 bringt der DGB zusammen mit einigen Wohlfahrtsverbänden die Forderung nach einem „ehrlichen 2. Arbeitsmarkt“ anstelle der ausufernden Ein-Euro-Jobs ein. Die Stellungnahme ist nachfolgend zum Herunterladen angefügt.

Stellungnahme zum 2. Arbeitsmarkt

„Eine Arbeitsgelegenheit kann für die unter 25-Jährigen ein sinnvolles Instrument sein,wenn sie als ein Modul in einem Hilfeplan im Rahmen einer Eingliederungsvereinbarung in einem längerfristigen Integrationsprozess verstanden wird, dessen Ziel die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt ist („Brückenfunktion“).“

Download des pdf-Dokuments

In Kassel hat die Geschäftsführung der AWO im Bund und in den Ländern im Januar 2005 eine Selbstverpflichtungserklärung zu den Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung („Zusatzjobs“) verabschiedet

Die Umsetzung des SGB II ist zur Zeit in vollem Gange. Im Fokus der Diskussion steht vor allem die öffentliche Beschäftigung gemäß § 16 Abs. 3 SGB II. Die AWO hat ihre Position und ihre Vorstellungen dazu kurz zusammengefasst.

Auf die Einhaltung von besonderen Grundsätzen für Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung („Zusatzjobs“) haben sich die Geschäftsführer der AWO Landes- und Bezirksverbände mit einer Selbstverpflichtungserklärung verständigt. Seit dem 1.1.2005 werden die Arbeitsgelegenheiten für Empfänger/innen von Arbeitslosenhilfe angeboten.

Die Positionsbestimmung ist das Ergebnis einer breiten Diskussion mit der Landeskirche und den Mitgliedern des Diakonischen Werkes, in der die Auswirkungen der Beschäftigung gegen Mehraufwand für die Gesellschaft, die betroffenen Erwerbslosen, aber auch für die Einrichtungen der Diakonie und Landeskirche sowie für die Mitarbeitenden in den Blick genommen wurden.

Das Diakonische Werk in Kurhessen-Waldeck e.V. (DWKW) hat Empfehlungen für seine Mitglieder vorgelegt, die in ihren Einrichtungen Ein-Euro-Jobs anbieten wollen. Nicht die Nutzung billiger Arbeitskräfte, sondern die Förderung von Arbeitslosengeld-II-Empfängern (Alg II) soll im Vordergrund stehen.

Eine Handreichung für Verhandlungen mit den Verantwortlichen der Job-Center. Erstellt von einer gemeinsamen              Arbeitsgruppe des Paritätischen Gesamtverbands und des FDR1. Abgestimmt innerhalb des Paritätischen Arbeitskreises Suchtfragen (AKS)

Fachgruppe Soziale-, Kinder- und Jugendhilfe beim ver.di Bezirk Hamburg

Bielefelder Arbeitskreis „1-Euro-Jobs und gemeinnützigen Organisationen“

Stellungnahme des DGB Thüringen* zur Schaffung von „Arbeitsgelegenheiten“ nach SGB II

Verdi Bremen vom 26.1.2005

Keine Freiwilligkeit für Aufnahme einer öffentlichen Beschäftigung, sondern Verpflichtung
gegenüber Solidargemeinschaft.

  • „Ein-Euro-Job bedeutet häufig das Gegenteil von Fördern“   (28.04.2006)

Paritätischer Wohlfahrtsverband hält Vorschläge zur Hartz IV-Optimierung für lebensfremd. Ein Gespäch mit Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes.

Evangelischer Pressedienst epd spezial 17/2006

  • SoVD: Das Gesetz gegen Rentenkürzung ist ein Täuschungsmanöver   (08.02.2006)
    Anlässlich des BMAS-Gesetzentwurfs gegen Rentenkürzung fordert Adolf Bauer, Vorsitzender des Sozialverbands Deutschland, Ein-Euro-Jobs nicht in die Berechnung der Lohnsumme und damit Rentenhöhe einzubeziehen.

Sozialverband Deutschland Pressemitteilung

  • Merkblatt zur Fortsetzung der Bund-Länder-Initiative zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit Älterer durch Förderung von bis zu dreijährigen Zusatzjobs
    Informationen zur Zielgruppe, Laufzeit und Mittelbewirtschaftung der Initiative, bei der Arbeitsgelegenheiten für Ältere gefördert werden.

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales

 


Statistiken

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