1-Euro-Job-Blog

März 1, 2007

Politik

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Kritik des „Vorwärts“: Massengeschäft mit Ein-Euro-Jobs (Sept. 2006)

Geplant als letzter Ausweg, wenn die direkte Arbeitsmarktintegration nicht klappt, mutierte die Arbeitsgelegenheit zu oft zum Instrument erster Wahl. Eine Brücke in den ersten Arbeitsmarkt ist sie viel zu selten, so der Ombudsrat. Warum, das erläutert der Bundesrechnungshof. Er kritisiert, dass
- die JobCenter wesentliche Teile des Fallmanagements häufig den Maßnahmeträgern überlassen,
- sie oft über die Tätigkeiten und Einsatzorte ihrer Kunden nicht informiert sind,
- sie sich häufig von den Maßnahmeträgern keine Ergebnisberichte vorlegen lassen,
- sie die in der Maßnahme erworbenen Kenntnisse häufig nicht auswerten und so nicht feststellen können, ob Vermittlungshemmnisse abgebaut werden.
Hinzu kommen hohe Kosten. Zusätzlich zu den 180 Euro Aufwandsentschädigung, die der Arbeitslosengeld-II-Empfänger monatlich für 30 Stunden Arbeit bekommt, erhalten die Maßnahmeträger Geld für ihre Vermittlung der Ein-Euro-Jobber. 225 monatlich im Schnitt. Eine Kontrolle, ob die Kosten gerechtfertigt sind, findet nicht statt. Vernichtendes Fazit des Bundesrechnungshofes: Eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme ist auch nicht teurer, aber sie schafft sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und erhöht die Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt.

Quelle

SPD hält Hartz-IV-Zwangsdienste für Quatsch

Empörung quer durch alle Parteien: CSU-Politiker Stefan Müller hat einen verpflichtenden „Gemeinschaftsdienst“ für Langzeitarbeitslose gefordert. „Vollkommen abwegig“, meint Koalitionspartner SPD, eine „Verhöhnung“, urteilen FDP und Gewerkschaften.

Streit um CSU-Vorschlag: SPD hält Hartz-IV-Zwangsdienste für Quatsch – Wirtschaft – SPIEGEL ONLINE -  –  www.spiegel.de/…

Langzeitarbeitslose sollen verpflichtet werden, täglich Dienst an der Gemeinschaft zu leisten.

CSU will Pflichtdienst für die Gemeinschaft  bei Langzeitarbeitslosigkeit

stern.de  –  www.stern.de/

Mehr Ein-Euro-Jobs als Folge der Einsparungen bei Eingliederungshilfen ?

Arbeitsmarktreform: Koalition einigt sich über Finanzierung von Hartz IV

 Im Streit um drohende Mehrkosten bei der Arbeitsmarktreform planen Union und SPD in diesem Jahr keine weiteren Einsparungen beim Arbeitslosengeld II (ALG II). Darauf einigten sich heute Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) und sein SPD-Kollege Struck. Beim ALG II würden 2006 zwar Mehrkosten von einer Milliarde Euro erwartet. Dafür würden aber andere Arbeitsmarkt-Mittel umgeschichtet – beispielsweise durch Minderausgaben bei den sogenannten Eingliederungsmaßnahmen.

SPIEGEL Online

DGB-Hamburg- Positionen zur Vergabe von Ein-Euro-Jobs


Anlässlich der Vorstellung des Rechtsgutachtens zur Vergabepraxis der Ein-Euro-Jobs bei der Diakonie fasst der DGB Hamburg seine Positionen zur Vergabe von Ein-Euro-Jobs zusammen. ……

Ein-Euro-Jobs sollten das nachrangigste «Eingliederungs-Instrument» sein, doch in Hamburg werden sie fast ausschließlich eingesetzt. Der DGB fordert stattdessen passgenaue Qualifizierungs-Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung und Rehabilitation. In Arbeitsgelegenheiten sollten nur diejenigen vermittelt werden, die schon lange dem Arbeitsmarkt fern sind und grundlegende Abläufe eines Arbeitsalltags neu erlernen müssen……..

DGB-Hamburg » Item-anzeige  –  www.dgb-hamburg.de/…

Position des DGB zu Arbeitsgelegenheiten/Ein-Euro-Jobs 

Arbeitsmarktpolitik aktuell  –  iab.de/…

Die Grünen: Position: Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren

Von Brigitte Pothmer und Markus Kurth (27. Juni 2006)

„Wir verfolgen zwei, einander ergänzende, Förderstrategien. Zum einen die Förderungen langfristiger Arbeitplätze in einem zusätzlichen Arbeitsmarkt im Dritten Sektor, zum anderen die Förderung von Integrationsarbeitsplätzen in Unternehmen……

Die Beschäftigungsfelder müssen zusätzlich, gemeinwohlorientiert und dürfen nicht wettbewerbsverzerrend sein. Sie werden durch lokale Akteure2 identifiziert. Im Bereich der Kommunen gibt es lokale Arbeitsfelder, in denen erwerbsfähige Hilfebedürftige, die keine Arbeit auf dem regulären Markt finden, tätig werden können. Dabei handelt es sich um Arbeit, deren Erledigung zwar sinnvoll ist, die aber aus Marktgründen, finanziellen oder gesellschaftlichen Gründen zurzeit nicht erfolgt. Dabei kann das Kriterium der Zusätzlichkeit unter anderem darüber sichergestellt werden, dass geförderte Arbeitsplätze immer ergänzend, jedoch nie an Stelle regulärer Stelle eingesetzt werden dürfen (zum Beispiel Assistenz, aber nicht Ersatz des Hausmeisters). Gut nachvollziehbar ist dieses Prinzip auch in Bereichen, die festgeschriebene Personalschlüssel haben, beispielsweise in Kindergärten.

Die identifizierten, nicht marktgängigen Beschäftigungen und Aufgaben werden in einem Stellenpool gesammelt und vermittelt. Dies geschieht idealer weise über die Arbeitsgemeinschaften oder Optionskommunen,deren Fallmanager auch für die Auswahl der in Frage kommenden Arbeitssuchenden zuständig sind.

Als Einsatzbereiche sind konkret vorstellbar:

• Einsatzbereiche der bisherigen 1-Euro-Jobs, soweit sie zusätzlich und gemeinnützig sind. Hier
sind auch neue Tätigkeitsfelder vorstellbar wie zum Beispiel Stadtteilarbeit, Quartiersmanagement
und kommunale Kulturarbeit,

• Einsatz als Ausgleich für die zurückgehende Zahl der Zivildienstleistenden,

 • Unterstützung für ältere Menschen im Haushalt in Verbindungen mit einem ambulanten Pflegedienst („Tandem“)4,

• Assistenz und Unterstützung im Bereich Bildung (Kita, Schule, Hochschule).

Durch die dauerhafte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sollen jedoch keine Ansprüche in der Arbeitslosenversicherung aufgebaut werden können, um neue Drehtüreffekte zwischen dem Arbeitslosengeld II und der Arbeitslosenversicherung zu verhindern…….

Wir gehen von der Kostenneutralität des Konzeptes aus. Die bisher in passive Leistungen (ALG II) investierten Mittel sowie Aufwendungen für Arbeitsgelegenheiten in der Entgelt- und Mehraufwandsvariante würden in ein Arbeitsentgelt für die Beschäftigten umgewidmet werden. Darin enthalten sind die jeweiligen aktiven und passiven Leistungen des Betroffenen, die der Bund trägt, sowie die Kosten für die Unterkunft, die von den Kommunen getragen werden. Durch die organisatorische Ankopplung an die Argen entstehen keine zusätzlichen Kosten, da die Betreuung für den genannten Personenkreis bereits jetzt in deren Verantwortung liegt. Nutzbar wäre zudem in bestimmten Fällen das Budget für Minderleistungsausgleich, über das Entgeltzuschüsse für Schwerbehinderte finanziert werden. Zusätzliche Mittel z.B. für Projektfinanzierungen sollten aus bestehenden Programmen der EU sowie der Länder aufgebracht werden. Auch mit Sponsoring und über die Einwerbung privater Mittel könnten zusätzliche Gelder bereitgestellt werden.“

Quelle

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