1-Euro-Job-Blog

Juli 19, 2007

Rechtsnatur des Beschäftigungsverhältnisses von 1-Euro-Jobbern

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Der private Leistungserbringer und der Hilfebedürftige begründen kein privat- rechtliches Beschäftigungsverhältnis, denn es fehlt an dem Abschluss eines dem Zivilrecht unterliegenden Vertrags. Deshalb ist bei Streitigkeiten um eine „Kündigung“ durch den Maßnahmeträger oder um die von ihm ausgezahlte Mehraufwandsentschädigung nicht die Arbeitsgerichtsbarkeit, sondern die Sozialgerichtsbarkeit zuständig. „Vertragliche“ Vereinbarungen zwischen Maßnahmeträgern und 1-Euro-Jobbern haben rein deklaratorische Bedeutung. Selbst wenn sie rechtlich konstitutive Bedeutung hätten, wären sie dem Sozialrecht zuzuordnen und könnten die sozialrechtlich maßgeblichen Rechte und Pflichten nicht ändern.

BAG, Beschluß vom 8. 11. 2006 – 5 AZR 36/06 (LAG Berlin, Beschluß vom 21. 6. 2006 – 13 Ta 959/06); veröffentlicht in NZA 2007 Heft 1, 53

1 Kommentar »

  1. Ist ja alles fein, jedoch dem Charakter nach war mein 1 €Job wie Arbeit:
    1. Feste Zeiten, Anwesenheitserfassung
    2. Nachweise und Begruendungen fuer Fernbleiben, sogen. Gelber Schein.
    3. Weisungen und weitgehend unselbstaendige Taetigkeit in versch. Grundschulen.
    4. Die Zusaetzlichkeit war nur bedingt erfuellt, wenn Sozpaed/Sozarb.-Stellen nicht verlaengert werden. Die Inhalte wurden teilweise von Schulbediensteten auch abgedeckt. Aufgrund meiner berufl. Vorqualifikation (Diplbiol.) habe ich im Sachkundeunterricht mitgemacht und eigenstaendig Unterrichtmaterial vorbereitet.
    5. Ich denke eine Qualifizierung wurde hier im herkoemmlichen Sinne nicht erzielt. Ich habe einfach im Betrieb Schule Erfahrungen gesammelt.
    6. Die GEW bzw. der Gesamtpersonalratschulen hat eine Positiv/Negativliste mit dem Schultraeger Land Bremen abgeschlossen in dem unselbstaendige Arbeit/Begleitung festgeschrieben wurde. Es sollten keine Hausmeister oder sonstigen festumrissen Arbeitaufgaben uebernommebn werden. Das ist aber nicht praktikabel in der Realitaet einer Schule, wo Unfallverhuetung, gegenseitige Unterstuetzung oder auch Erste Hilfe zum Alltag gehoeren.
    Rein juristische Einlassungen kann ich nicht beitragen, doch die Realitaet kann ja auch nicht schaden.

    Kommentar von Thomas Garz — August 17, 2007 @ 10:42


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