Nach einer Mitteilung der AWO Karlsruhe hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) zu Gunsten der AWO Karlsruhe-Stadt festgestellt, dass der Vorwurf, die AWO habe angeblich Lohnkosten durch den Einsatz von Ein-Euro-Jobbern sparen wollen, nicht zu halten sei.
Diese Mitteilung ist eindeutig falsch und eine Irreführung der Öffentlichkeit.
Die Entscheidung des BAG vom 20.2.2008 (5 AZR 290/07) stellt lediglich fest, dass kein Arbeitsvertrag zustande gekommen ist und befasst sich mit den Zulässigkeitsvoraussetzungen für 1-Euro-Jobs entsprechend seiner früheren Rechtsprechung, dafür seien die Sozialgerichte ausschließlich zuständig, überhaupt nicht.
Ein „Freispruch“ der AWO vom Mißbrauch von 1-Euro-Jobs ist daher der Entscheidung nicht zu entnehmen.