Stellungnahmen und Leitlinien von Verbänden
- Forderung nach einem „ehrlichen 2. Arbeitsmarkt“
In die laufenden Vorarbeiten der Regierungskoalition zu erneuten Änderungen der Hartz-IV-Gesetze im Jahr 2007 bringt der DGB zusammen mit einigen Wohlfahrtsverbänden die Forderung nach einem „ehrlichen 2. Arbeitsmarkt“ anstelle der ausufernden Ein-Euro-Jobs ein. Die Stellungnahme ist nachfolgend zum Herunterladen angefügt.
- Elf Argumente zur Diskussion der gemeinnützigen Arbeit nach § 16 SGB II aus Sicht eines Mitarbeiters eines Wohlfahrtsverbandes
Wolfgang Völker
- Gemeinsame Erklärung der Bundesagentur für Arbeit, des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege zur Gestaltung der öffentlichen Beschäftigung gemäß SGB II 01.10.2004
Am 8. Oktober 2004 haben die Bundesagentur für Arbeit, die kommunalen Spitzenverbände sowie die BAGFW eine gemeinsame Erklärung zur Gestaltung der öffentlichen Beschäftigung gemäß SGB II veröffentlicht. Die Erklärung soll die Absicht aller Beteiligten unterstreichen, gemeinsam an der erfolgreichen Implementierung des SGB II arbeiten und das Instrument der öffentlichen Beschäftigung wirkungsvoll einzusetzen.
Kostenvergleich von 1-Euro-Jobs und ABM (Diakonie)
Stellungnahme des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge (DV) zu Arbeitsgelegenheiten nach SGB II insbes. für Personen unter 25
„Eine Arbeitsgelegenheit kann für die unter 25-Jährigen ein sinnvolles Instrument sein,wenn sie als ein Modul in einem Hilfeplan im Rahmen einer Eingliederungsvereinbarung in einem längerfristigen Integrationsprozess verstanden wird, dessen Ziel die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt ist („Brückenfunktion“).“
In Kassel hat die Geschäftsführung der AWO im Bund und in den Ländern im Januar 2005 eine Selbstverpflichtungserklärung zu den Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung („Zusatzjobs“) verabschiedet
Die Umsetzung des SGB II ist zur Zeit in vollem Gange. Im Fokus der Diskussion steht vor allem die öffentliche Beschäftigung gemäß § 16 Abs. 3 SGB II. Die AWO hat ihre Position und ihre Vorstellungen dazu kurz zusammengefasst.
Auf die Einhaltung von besonderen Grundsätzen für Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung („Zusatzjobs“) haben sich die Geschäftsführer der AWO Landes- und Bezirksverbände mit einer Selbstverpflichtungserklärung verständigt. Seit dem 1.1.2005 werden die Arbeitsgelegenheiten für Empfänger/innen von Arbeitslosenhilfe angeboten.
- Grundsätze des Caritasverbands Mainz zu 1-Euro-Jobs
- Diakonisches Werk der Ev.-luth. Landeskirche in Braunschweig e. V.:
Positionsbestimmung und Leitlinien zu den gemeinnützigen und zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Absatz 3 SGB IIDie Positionsbestimmung ist das Ergebnis einer breiten Diskussion mit der Landeskirche und den Mitgliedern des Diakonischen Werkes, in der die Auswirkungen der Beschäftigung gegen Mehraufwand für die Gesellschaft, die betroffenen Erwerbslosen, aber auch für die Einrichtungen der Diakonie und Landeskirche sowie für die Mitarbeitenden in den Blick genommen wurden.
Das Diakonische Werk in Kurhessen-Waldeck e.V. (DWKW) hat Empfehlungen für seine Mitglieder vorgelegt, die in ihren Einrichtungen Ein-Euro-Jobs anbieten wollen. Nicht die Nutzung billiger Arbeitskräfte, sondern die Förderung von Arbeitslosengeld-II-Empfängern (Alg II) soll im Vordergrund stehen.
- Diakonisches Werk : Handreichung zu Beratungsangeboten nach § 16 Abs.2
- DPWV: Handreichung Leistungsvereinbarungen für Suchtberatung nach § 16 (2) SGB II
Eine Handreichung für Verhandlungen mit den Verantwortlichen der Job-Center. Erstellt von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe des Paritätischen Gesamtverbands und des FDR1. Abgestimmt innerhalb des Paritätischen Arbeitskreises Suchtfragen (AKS)
Fachgruppe Soziale-, Kinder- und Jugendhilfe beim ver.di Bezirk Hamburg
Bielefelder Arbeitskreis „1-Euro-Jobs und gemeinnützigen Organisationen“
Stellungnahme des DGB Thüringen* zur Schaffung von „Arbeitsgelegenheiten“ nach SGB II
Verdi Bremen vom 26.1.2005
Arbeitgeberverbände:
Keine Freiwilligkeit für Aufnahme einer öffentlichen Beschäftigung, sondern Verpflichtung
gegenüber Solidargemeinschaft.
„Ein-Euro-Job bedeutet häufig das Gegenteil von Fördern“ (28.04.2006)
Paritätischer Wohlfahrtsverband hält Vorschläge zur Hartz IV-Optimierung für lebensfremd. Ein Gespäch mit Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes.
- SoVD: Das Gesetz gegen Rentenkürzung ist ein Täuschungsmanöver (08.02.2006)
Anlässlich des BMAS-Gesetzentwurfs gegen Rentenkürzung fordert Adolf Bauer, Vorsitzender des Sozialverbands Deutschland, Ein-Euro-Jobs nicht in die Berechnung der Lohnsumme und damit Rentenhöhe einzubeziehen.
- Merkblatt zur Fortsetzung der Bund-Länder-Initiative zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit Älterer durch Förderung von bis zu dreijährigen Zusatzjobs
Informationen zur Zielgruppe, Laufzeit und Mittelbewirtschaftung der Initiative, bei der Arbeitsgelegenheiten für Ältere gefördert werden.