1-Euro-Job-Blog

Juli 3, 2007

Mitbestimmung bei 1-Euro-Jobs

Gespeichert unter: Aktuelle Infos — 1euroblog @ 12:47

Der Einsatz erwerbsfähiger Hilfebedürftiger zur Verrichtung von im öffentlichen Interesse liegenden, zusätzlichen Arbeiten („Ein-Euro-Jobs“) in der Dienststelle unterliegt der Mitbestimmung des dortigen Personalrats bei Einstellungen.

Dabei hat der Personalrat u.a. auch die Zusätzlichkeit (§ 16 Abs.3 SGB 2) prüfen. Die Einhaltung des Merkmals der Zusätzlichkeit berührt spezifische Beschäftigteninteressen. Bei Nichtbeachtung ist mit erheblichen Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen der regulären Beschäftigten zu rechnen, die von der Entziehung von Arbeitsfeldern, erzwungener Untätigkeit, Zuweisung neuer Tätigkeitsbereiche bis zur Umsetzung innerhalb der Dienststelle reichen können. Liegen die Voraussetzungen nach §16 Abs.3 Satz2 Halbsatz1 SGB 2 i.V.m. § 261 Abs.2 SGB III nicht vor, so wirkt sich dies nämlich im Verhältnis zum erwerbsfähigen Hilfebedürftigen als Beschäftigungsverbot aus.

1. Urteil des 6. Senats vom 21. März 2007 BVerwG 6 P 8.06

2. Urteil des 6. Senats vom 21. März 2007 BVerwG 6 P 4.06

Geförderte Beschäftigung für leistungsgeminderte Langzeitarbeitslose

Gespeichert unter: Aktuelle Infos — 1euroblog @ 8:37

„Ein öffentlich geförderter Beschäftigungssektor für leistungsgeminderte Langzeitarbeitslose richtet sich an Personen, für die eine Integration in den regulären Arbeitsmarkt auf Dauer nicht absehbar ist. Die Bandbreite der aktuellen Vorschläge reicht von Ehrenamt über Bürgerarbeit und lokale Sozialinitiativen bis zur dauerhaften sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Die sozialpolitische Motivation der Konzepte bildet den gemeinsamen Nenner. Unterschiede bestehen aber bezüglich der Zielgruppen und Träger der Maßnahmen, der Höhe und Dauer der Entlohnung, der Finanzierungsart und der Freiwilligkeit der Teilnahme. Das IABInfoSpezial bietet hierzu wissenschaftliche und praxisorientierte Informationen. „

Fundstelle: IAB-Plattform

Kein Rechtsschutz gegen Zuweisung von 1-Euro-Jobs

Gespeichert unter: Aktuelle Infos — 1euroblog @ 8:17

1. Zuweisungen in Arbeitsgelegenheiten sind keine Verwaltungsakte. Sie können also nicht mit Widerspruch und Anfechtungsklage angegriffen werden.

2. Auch die Feststellung, dass die Zuweisung rechtswidrig sei, kann nicht begehrt werden.

Entscheidung des LSG Hamburg, Bericht in gegen-Hartz4-de

3. Arbeitsmarkt und 1-Euro-Jobs

Gespeichert unter: Aktuelle Infos — 1euroblog @ 8:13

Eine von Bundesminister Müntefering geleitete Arbeitsgruppe hat am 18.10.2006 eine Anhörung zum „3. Arbeitsmarkt“ durchgeführt, zu der auch der Deutsche Verein geladen war. Der Fachausschuss „Sozialpolitik, Soziale Sicherung, Sozialhilfe“ im Deutschen Verein hat sich im September und November 2006 mit der Thematik befasst. Auf dieser Grundlage wurde das Positionspapier erarbeitet, das der Vorstand des Deutschen Verein am 6.12.2006 verabschiedet hat.

Der Deutsche Verein spricht sich für eine öffentlich geförderte Beschäftigung Langzeitarbeitsloser mit Vermittlungshemmnissen aus. Er empfiehlt das im SGB 2 vorhandene Instrumentarium im Rahmen des § 16 SGB 2 zu nutzen (Arbeitsgelegenheit, ABM) und zu erweitern. Auf ein Spezialgesetz solle verzichtet und die Vorschriften des SGB 2 angepasst werden.

Volltext in NDV 2007, 112-114

Zeitgrenze bei 1-Euro-Jobs

Gespeichert unter: Aktuelle Infos — 1euroblog @ 7:41

1. Die zulässige Zeitgrenze für eine Arbeitsgelegenheit (AGH) liegt bei 20 Wochenstunden. Dies ergibt sich aus dem Verbot der Konkurrenz von AGHen zum 1. und 2. Arbeitsmarkt. Zudem bleiben die Betroffenen auch während der AGH erwerbsfähige Hilfebedürftige und sind dem Grundsatz des Förderns nach § 2 SGB II unterworfen und brauchen daher ausreichend Zeit um auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Arbeit zu suchen (SG Bayreuth Beschluss v. 15.07.05 – S 4 AS 145/05 ER).
2. Eine AGH mit 30 Wochenstunden ist unzumutbar und ein Abbruch kann daher nicht nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 SGB II oder nach § 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB II sanktioniert werden.

SG Ulm 24.04.07- S 11 AS 1219/07 ER—> Volltext der Entscheidung  

April 23, 2007

Unpünktlichkeit und gelegentliches Fehlen keine Arbeitsverweigerung

Gespeichert unter: Aktuelle Infos, Rechtliches — 1euroblog @ 3:51

Erscheint ein 1-Euro-Jobber gelegentlich nicht pünktlich zur Arbeit oder fehlt er gelegentlich ohne ausreichende Entschuldigung, so ist dies nicht einer Arbeitsverweigerung im Sinne des § 31Abs. 1 S.1 Ziff.1 d.) SGB 2 gleichzustellen. Allein deshalb das ALG II zu kürzen ist daher nicht zulässig.

Selbst wenn solches Fehlverhalten eine Arbeitsverweigerung wäre, müsste einer Kürzung wie bei einem Arbeitnehmer eine Abmahnung vorausgehen.

Weicht die Tätigkeit vor Ort von der Eingliederungsvereinbarung oder dem Zuweisungsbescheid ab, so ist bei Arbeitsablehnung keine Arbeitsverweigerung anzunehmen.

Volltext der Entscheidung des SG Münster

März 1, 2007

Wissenschaftliche Informationen

Gespeichert unter: Wissenschaftsinfos — 1euroblog @ 1:43
  • 1-Euro-Job als Gegenleistung ? Chancen und Grenzen des Workfareprinzips

Gelegentlich werden 1-Euro-Jobs als Gegenleistung für die Lebensunterhaltssicherung verstanden. Diese Workfare bezeichnete Sicht, die im SGB II nicht (!) Gesetz geworden ist, wird auch von manchen als Modell der Zukunft des SGB II gesehen. Chancen und Grenzen einer Arbeitspflicht als Gegenleistung für finanzielle soziale Hilfe diskutieren
Susanne Koch, Gesine Stephan, Ulrich Walwei in einem Diskussionpapier (17/2005) des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB).

Download des pdf-Dokuments

  • Neudefinition der Menschenwürde durch Ein-Euro-Jobs und Sanktionen bei Nichtannahme ?

Knut Hinrichs (Professor an der FH Bochum) beschäftigt sich in der Kritischen Justiz (2/2006,S 195 ff) unter der Überschrift „Leistungen und Sanktionen- zur Neudefinition der Menschenwürde durch die ‘Hartz IV-Gesetze’ “ mit der Menschenwürde als solcher und mit ihrer Eignung als Maßstab für konkrete rechtliche Maßstäbe z.B. bei der Regelbedarfsbemessung.

Seine zentrale These: Die breite Durchsetzung der 1-Euro-Jobs bewirkt eine Verschiebung in der Tektonik des Sozialrechts. Es bilde sich eine Arbeitspflicht im Sinne des (Reichs)Arbeitsdienstes, eines Dienstes an der Gemeinschaft, heraus und diese verstehe sich nicht mehr nur als Obliegenheit, sondern als echte Gegenleistung zum Hilfeanspruch.

Hinrichs Darstellung fußt auf einer sehr formalistischen Sicht des Begriffs der Menschenwürde. Diese muss man nicht teilen. Seine These zur Gegenleistungspflicht übergeht, dass dies zwar Anliegen des CDU/CSU-Entwurfs zum SGB II war, aber nicht Gesetz geworden ist. Dennoch ist die Konzeption des SGB II von mancherlei Ambivalenzen durchzogen (Folge des politischen Kompromisses), die auch der Deutung von Hinrichs ausreichend Nahrung geben.

  • Förderung von arbeitslosen Personen im Rechtskreis des SGB II durch Arbeitsgelegenheiten: Bislang wenig zielgruppenorientiert

Joachim Wolff und Katrin Hohmeyer (IAB)

„Unsere Ergebnisse zeigen für die ersten drei Quartale des Jahres 2005, dass Zusatzjobs nicht gezielt besonders schwer vermittelbare Arbeitslose fördern. Nur Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren sind in der Praxis eine wichtige Zielgruppe. Zudem sprechen unsere Ergebnisse dafür, dass Zusatzjobs in der Tat als Work-Test eingesetzt werden. Dies
ebenso wie eine Zuweisung von Personen mit vergleichsweise guten Aussichten auf eine reguläre Beschäftigung (Creaming) und Anlaufprobleme könnten die geringe Zielgruppenorientierung der Zusatzjobs erklären.“

Fundstelle

  • Ein-Euro-Jobs, Tagelöhner und die neue Unsicherheit

Arbeitssoziologe Dörrie Armut und Arbeitslosigkeit in Deutschlandhartz.blogg.de/…

  • Evaluation der Eingliederungseffekte von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen

in reguläre Beschäftigung für Teilnehmer in Deutschland

Marco Caliendo, Reinhard Hujer und Stephan L. Thomsen

„Bei Betrachtung der Effekte für vier Hauptgruppen, d.h. Frauen und Männer in Ost- und Westdeutschland, kann nur für die Gruppe der Frauen in Westdeutschland eine signifikante Verbesserung der Beschäftigungssituation durch die Teilnahme ermittelt werden.“

Fundstelle

Politik

Gespeichert unter: Politik — 1euroblog @ 1:42

Kritik des „Vorwärts“: Massengeschäft mit Ein-Euro-Jobs (Sept. 2006)

Geplant als letzter Ausweg, wenn die direkte Arbeitsmarktintegration nicht klappt, mutierte die Arbeitsgelegenheit zu oft zum Instrument erster Wahl. Eine Brücke in den ersten Arbeitsmarkt ist sie viel zu selten, so der Ombudsrat. Warum, das erläutert der Bundesrechnungshof. Er kritisiert, dass
- die JobCenter wesentliche Teile des Fallmanagements häufig den Maßnahmeträgern überlassen,
- sie oft über die Tätigkeiten und Einsatzorte ihrer Kunden nicht informiert sind,
- sie sich häufig von den Maßnahmeträgern keine Ergebnisberichte vorlegen lassen,
- sie die in der Maßnahme erworbenen Kenntnisse häufig nicht auswerten und so nicht feststellen können, ob Vermittlungshemmnisse abgebaut werden.
Hinzu kommen hohe Kosten. Zusätzlich zu den 180 Euro Aufwandsentschädigung, die der Arbeitslosengeld-II-Empfänger monatlich für 30 Stunden Arbeit bekommt, erhalten die Maßnahmeträger Geld für ihre Vermittlung der Ein-Euro-Jobber. 225 monatlich im Schnitt. Eine Kontrolle, ob die Kosten gerechtfertigt sind, findet nicht statt. Vernichtendes Fazit des Bundesrechnungshofes: Eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme ist auch nicht teurer, aber sie schafft sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und erhöht die Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt.

Quelle

SPD hält Hartz-IV-Zwangsdienste für Quatsch

Empörung quer durch alle Parteien: CSU-Politiker Stefan Müller hat einen verpflichtenden „Gemeinschaftsdienst“ für Langzeitarbeitslose gefordert. „Vollkommen abwegig“, meint Koalitionspartner SPD, eine „Verhöhnung“, urteilen FDP und Gewerkschaften.

Streit um CSU-Vorschlag: SPD hält Hartz-IV-Zwangsdienste für Quatsch – Wirtschaft – SPIEGEL ONLINE -  –  www.spiegel.de/…

Langzeitarbeitslose sollen verpflichtet werden, täglich Dienst an der Gemeinschaft zu leisten.

CSU will Pflichtdienst für die Gemeinschaft  bei Langzeitarbeitslosigkeit

stern.de  –  www.stern.de/

Mehr Ein-Euro-Jobs als Folge der Einsparungen bei Eingliederungshilfen ?

Arbeitsmarktreform: Koalition einigt sich über Finanzierung von Hartz IV

 Im Streit um drohende Mehrkosten bei der Arbeitsmarktreform planen Union und SPD in diesem Jahr keine weiteren Einsparungen beim Arbeitslosengeld II (ALG II). Darauf einigten sich heute Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) und sein SPD-Kollege Struck. Beim ALG II würden 2006 zwar Mehrkosten von einer Milliarde Euro erwartet. Dafür würden aber andere Arbeitsmarkt-Mittel umgeschichtet – beispielsweise durch Minderausgaben bei den sogenannten Eingliederungsmaßnahmen.

SPIEGEL Online

DGB-Hamburg- Positionen zur Vergabe von Ein-Euro-Jobs


Anlässlich der Vorstellung des Rechtsgutachtens zur Vergabepraxis der Ein-Euro-Jobs bei der Diakonie fasst der DGB Hamburg seine Positionen zur Vergabe von Ein-Euro-Jobs zusammen. ……

Ein-Euro-Jobs sollten das nachrangigste «Eingliederungs-Instrument» sein, doch in Hamburg werden sie fast ausschließlich eingesetzt. Der DGB fordert stattdessen passgenaue Qualifizierungs-Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung und Rehabilitation. In Arbeitsgelegenheiten sollten nur diejenigen vermittelt werden, die schon lange dem Arbeitsmarkt fern sind und grundlegende Abläufe eines Arbeitsalltags neu erlernen müssen……..

DGB-Hamburg » Item-anzeige  –  www.dgb-hamburg.de/…

Position des DGB zu Arbeitsgelegenheiten/Ein-Euro-Jobs 

Arbeitsmarktpolitik aktuell  –  iab.de/…

Die Grünen: Position: Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren

Von Brigitte Pothmer und Markus Kurth (27. Juni 2006)

„Wir verfolgen zwei, einander ergänzende, Förderstrategien. Zum einen die Förderungen langfristiger Arbeitplätze in einem zusätzlichen Arbeitsmarkt im Dritten Sektor, zum anderen die Förderung von Integrationsarbeitsplätzen in Unternehmen……

Die Beschäftigungsfelder müssen zusätzlich, gemeinwohlorientiert und dürfen nicht wettbewerbsverzerrend sein. Sie werden durch lokale Akteure2 identifiziert. Im Bereich der Kommunen gibt es lokale Arbeitsfelder, in denen erwerbsfähige Hilfebedürftige, die keine Arbeit auf dem regulären Markt finden, tätig werden können. Dabei handelt es sich um Arbeit, deren Erledigung zwar sinnvoll ist, die aber aus Marktgründen, finanziellen oder gesellschaftlichen Gründen zurzeit nicht erfolgt. Dabei kann das Kriterium der Zusätzlichkeit unter anderem darüber sichergestellt werden, dass geförderte Arbeitsplätze immer ergänzend, jedoch nie an Stelle regulärer Stelle eingesetzt werden dürfen (zum Beispiel Assistenz, aber nicht Ersatz des Hausmeisters). Gut nachvollziehbar ist dieses Prinzip auch in Bereichen, die festgeschriebene Personalschlüssel haben, beispielsweise in Kindergärten.

Die identifizierten, nicht marktgängigen Beschäftigungen und Aufgaben werden in einem Stellenpool gesammelt und vermittelt. Dies geschieht idealer weise über die Arbeitsgemeinschaften oder Optionskommunen,deren Fallmanager auch für die Auswahl der in Frage kommenden Arbeitssuchenden zuständig sind.

Als Einsatzbereiche sind konkret vorstellbar:

• Einsatzbereiche der bisherigen 1-Euro-Jobs, soweit sie zusätzlich und gemeinnützig sind. Hier
sind auch neue Tätigkeitsfelder vorstellbar wie zum Beispiel Stadtteilarbeit, Quartiersmanagement
und kommunale Kulturarbeit,

• Einsatz als Ausgleich für die zurückgehende Zahl der Zivildienstleistenden,

 • Unterstützung für ältere Menschen im Haushalt in Verbindungen mit einem ambulanten Pflegedienst („Tandem“)4,

• Assistenz und Unterstützung im Bereich Bildung (Kita, Schule, Hochschule).

Durch die dauerhafte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sollen jedoch keine Ansprüche in der Arbeitslosenversicherung aufgebaut werden können, um neue Drehtüreffekte zwischen dem Arbeitslosengeld II und der Arbeitslosenversicherung zu verhindern…….

Wir gehen von der Kostenneutralität des Konzeptes aus. Die bisher in passive Leistungen (ALG II) investierten Mittel sowie Aufwendungen für Arbeitsgelegenheiten in der Entgelt- und Mehraufwandsvariante würden in ein Arbeitsentgelt für die Beschäftigten umgewidmet werden. Darin enthalten sind die jeweiligen aktiven und passiven Leistungen des Betroffenen, die der Bund trägt, sowie die Kosten für die Unterkunft, die von den Kommunen getragen werden. Durch die organisatorische Ankopplung an die Argen entstehen keine zusätzlichen Kosten, da die Betreuung für den genannten Personenkreis bereits jetzt in deren Verantwortung liegt. Nutzbar wäre zudem in bestimmten Fällen das Budget für Minderleistungsausgleich, über das Entgeltzuschüsse für Schwerbehinderte finanziert werden. Zusätzliche Mittel z.B. für Projektfinanzierungen sollten aus bestehenden Programmen der EU sowie der Länder aufgebracht werden. Auch mit Sponsoring und über die Einwerbung privater Mittel könnten zusätzliche Gelder bereitgestellt werden.“

Quelle

Betroffene

Gespeichert unter: Betroffene — 1euroblog @ 1:41

Betroffene


Habe wegen diesen 1 Euro Jobs schon „Verfolgungswahn“.

Arbeitslosen NETZ Deutschland :: Thema anzeigen – 1 Euro Shops  –  www.arbeitslosennetz.de/…


Video und Song zu Ein-Euro-Jobs

http://kanalb.de/clip.php?clipId=1115

Ein-Euro-Job trotz Ehrenamt und Minijob ?

Ich (55), seit 2,5 jahren arbeitslos, mein mann ist berufstätig und wird voll mit angerechnet. zusätzlich zu hartz IV habe eine putzstelle ,bekomme 165€ und eine ehrenamtliche tätigkeit im altersheim mit einer aufwandsentschädigung von 154,–€. nun soll ich jetzt lt arge noch einen 1 eurojob annehmen. bin ich wirklich dazu verpflichtet. ?? :

Arbeitslosen NETZ Deutschland :: Thema anzeigen – EEJ, Putzstelle und ehrenamt  –  www.arbeitslosennetz.de/…

Fahrtkosten bei Ein-Euro-Job

Habe einen 1 euro job angeboten bekommen. Jeweils für 3-4 Stunden täglich(sollen ja nur 15 stunden in der woche werden). Nun brauch ich aber jedesmal Fahrgeld in Höhe von 4 euro [bis zur nächhsten Fahrgelderhöhung ] Bekomme ich das Fahrgeld zusätzlich..oder heißt es ich butter an manchen Tagen sogar dazu??? Außerdem soll ich dort um 8 beginnen, habe aber eine Tochter im, naja , Flegelalter von 11, die ich eigentlich zur Schule „jagen“ müßte.

Arbeitslosen NETZ Deutschland :: Thema anzeigen – Fahrkosten beim 1 eurojob  –  www.arbeitslosennetz.de/…

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bzw. für Urlaub bei ein EuroJobbern

Arbeitslosen NETZ Deutschland :: Thema anzeigen – Lohnfortzahlung bei 1€Job  –  www.arbeitslosennetz.de/…

Es stimmt mich traurig,

 daß ich in einem Staat lebe, wo ich mich über einen „Ein-Euro-Job“ freuen muß, weil ich auf dem 1. Arbeitsmarkt (angeblich) keine Chance mehr habe.

Erwerbslosen Forum Deutschland :: Thema anzeigen – Ab nächste Woche (hoffentlich) Ein Euro Job  –  www.elo-forum.org/…

 Krankschreiben lassen zur Vermeidung eines 1-Euro-Jobs ?
 

Ich hab mal ne frage wegen dem 1€ Job. Heute hab ich ein Schreiben meiner Sachbearbeiterin der ARGE bekommen. Dort steht drin das ich am 8.5.2006 zum Vorstellungsgespräch wegen so einem 1€ Job in die ARGE kommen soll. Ich möchte den aber nicht! Es werden mehrere Leute gesucht, (Gruppengespräch und Einzelgespräche an dem besagten Termin) die in der Gemeinde unter anderem die Öffentlichen WC, Gärten, Brücken u.s.w. begutachten und gegebenen falls der Gemeinde Bescheid geben. Also das heisst, wenn die WC defekt sind oder die Gärten gemäht werden müssen, oder wenn die Wände, Brücken u.s.w. durch „Bilder“ verschmutzt sind. Wir sollen auch mit der Polizei zusammenarbeiten!
Gelernt habe ich Bürokauffrau. Jetzt die Frage: Kann ich mich an diesem Tag (am besten mehrere Tage) Krankschreiben lassen, oder bekomme ich dann später noch mal für diesen 1€ Job ein Vorstellungsgespräch? Bekomme ich Schwierigkeiten wenn ich mich Krankschreiben lasse?
Arbeitslosen NETZ Deutschland :: Thema anzeigen – 1-€-Job Vorstellungsgespräch  –  www.arbeitslosennetz.de/

 

Entgelt für Nachtarbeit bei 1-Euro-Jobs ?

 Ich arbeite 25 Stunden wöchentlich in einer Wohngemeinschaft für behinderte Menschen. Eines vorweg: Ich habe endlich wieder eine Aufgabe und sie macht mir Spaß.

Eine problematische Frage aus meiner Sicht besteht aber dennoch. Ich habe auch Nachtdienst zu verrichten. Beginn: 21:00 Uhr, Ende: 06:00 Uhr. Das sind rechnerisch 9 volle Stunden. (Aber: Es besteht für jeden „Nachtdienstler“ die Möglichkeit in diesem Zeitraum zu schlafen. Bett und Zimmer stehen zur Verfügung). Laut Tarifvertrag für die dortige Einrichtung werden die Stunden in der Nacht aber geviertelt. D.h. es ergeben sich dann 2,25 bereinigte Stunden für die Nacht. Demzufolge erhalte ich für eine Nachtstunde nur 25 Cent ausbezahlt.

Mein „Ein-Euro-Job“  –  www.beamte4u.de/…

Einzelfälle

Gespeichert unter: Fälle — 1euroblog @ 1:40

Berichte zu Einzelfällen


Wer krank wird, fliegt  

aus Junge Welt v. 16.6.2005

Knebelvertrag für Hamburgs Ein-Euro-Jobber setzt Grundrechte außer Kraft.

Bekenntnis zur »demokratischen Staatsauffassung« verlangt   Ein-Euro-Jobber sind rechtlos. Doch auch wer keine Rechte hat, hat Pflichten – so die Philosophie der »Hamburger Arbeit« (HAB), der mit 2500 Jobbern größte Beschäftigungsträger in der Hansestadt. Am Dienstag informierten Ein-Euro-Jobber die junge Welt über erzwungene Verträge, die gleich mehrfach gegen »gute Sitten« verstoßen. Mit ihrer Unterschrift müssen die Billigjobber das Einverständnis dafür geben, daß sie die Grundlagen des Beschäftigungsverhältnisses anerkennen. Dazu gehört, daß sich der Ein-Euro-Jobber »durch sein gesamtes Verhalten zur demokratischen Staatsauffassung« bekennt. Dieser Radikalenerlaß für Ein-Euro-Jobber klingt wie ein schlechter Scherz. Er kann aber extreme Konsequenzen haben, denn ein Regelverstoß reicht zum Rausschmiß und damit für Kürzungen beim Arbeitslosengeld II.

Der Träger ermächtigt sich durch diesen Vertrag, das Beschäftigungsverhältnis auch dann fristlos beenden zu können, wenn ein Jobber »krankheitsbedingt« ausfällt oder gegen »Mitwirkungspflichten« verstößt, zum Beispiel sogenannte »Personalentwicklungspläne« nicht einhält. Darin werden Praktika oder Fortbildungen festgelegt….. vollständiger Artikel

1-Euro-Jobs in der Oberpfalz

berichtet vom Fachdienst epd sozial (Juni 2005)

Weiden/Hamburg (epd). Im bayerischen Weiden ist ein Ein-Euro-Jobber vor Gericht gezogen, um ein Sozialunternehmen zur Einhaltung des Sozialgesetzbuchs II zu zwingen. Außerdem hat die Dienstleistungsgewerkschaft verdi in der Oberpfalz weitere mutmaßliche Missbrauchsfälle publik gemacht. Auch in Hamburg gibt es Vorwürfe, Beschäftigungsträger verstießen im Zusammenhang mit Ein-Euro-Jobs gegen die gesetzlichen Bestimmungen.
Der Kläger Helmut Wagner hatte seit Herbst 2004 für den Malteser Hilfsdienst Behinderte in Weiden transportiert – eine Tätigkeit, für die das Unternehmen ein Entgelt von den Sozialversicherungen erhält. Wagner berichtet, dass es seit Jahren Routenpläne für seine Tour gebe und dass er die meiste Zeit alleine unterwegs gewesen sei. Seine Tätigkeit sei weder karitativ noch zusätzlich gewesen. Folglich liege ein eindeutiger Verstoß gegen die zentralen Bestimmungen für Ein-Euro-Jobs vor, argumentiert der arbeitslose Berufskraftfahrer. „Das war ein ganz normales Arbeitsverhältnis, das auch normal bezahlt werden muss“, meint er. Sein Anwalt hat ausgerechnet, dass ihm noch 1.153,20 Euro Lohn zustünden.

Beim Gütetermin Anfang Mai konnten sich der Malteser Hilfsdienst und Helmut Wagner nicht einigen. Den Antrag des Malteser-Vertreters, das Arbeitsgericht für unzuständig zu erklären und die Sache am Verwaltungs- oder Sozialgericht verhandeln zu lassen, schlug fehl. Nun wird es vermutlich Ende Juli vor dem Weidener Arbeitsgericht zum Prozess kommen. Wagner steht inzwischen nicht mehr bei den Maltesern im Dienstplan. Als seine Klage bekannt wurde, habe er nur noch Däumchen drehen dürfen. Wagner fühlte sich gemobbt. „Es war unerträglich. Ich bin dann gegangen“, berichtet er. Die Malteserdienststelle wollte sich zu den Vorgängen nicht äußern.

Bisher hat die Arbeitsagentur Wagners Bezüge nicht um 30 Prozent gekürzt, wie es bei abbrechenden Ein-Euro-Jobbern im Gesetz vorgesehen ist. „Ich hoffe, dass der öffentliche Druck ausreicht, das auch auf Dauer zu verhindern“, meint der 52-jährige.

In Weiden werden wohl noch weitere Institutionen vor dem Kadi landen. „Es gibt inzwischen drei Feststellungsklagen, ob es sich um Arbeitsgelegenheiten oder um reguläre Jobs handelt“, berichtet Luise Nomayo vom verdi-Arbeitskreis Erwerbslose, der inzwischen schon Anfragen aus der ganzen Republik bekommt, wie man effektiv gegen den Missbrauch von Ein-Euro-Jobs vorgehen kann.

Ebenfalls ins Visier geraten ist die Diakonie in Weiden, die einen Werkhof als Beschäftigungsprojekt betreibt. Sie hat der Weidener Postbaugenossenschaft Anfang April einige Ein-Euro-Jobber geschickt. Nach Angaben von verdi wurden die Billigkräfte zur Sanierung von Wohnungen eingesetzt. Ohne Helm und Sicherheitskleidung mussten die Männer Fußböden herausreißen, berichtet Nomayo. Nicht nur die Postbaugenossenschaft habe auf diese Weise massiv Geld gespart, weil sie für die Arbeiter keine Sozialbeiträge abführen musste, kritisiert die Gewerkschafterin. Die Diakonie habe sogar doppelt profitiert: Zum einen überweist die Arbeitsagentur an den „Maßnahmenträger“ für jeden Ein-Euro-Jobber neben dem Lohn auch eine Verwaltungsentschädigung von 110 Euro im Monat; zum zweiten vergütete die Wohnungsgesellschaft den Einsatz der Ein-Euro-Jobber mit acht Euro pro Stunde, ohne dass die Beschäftigten davon profitiert hätten.

Diakonie-Chef Friedrich empört: „Die haben uns eine Falle gestellt“

Aus der Sicht von Markus Friedrich, Leiter des Arbeitsförderungszentrums der Diakonie, sieht dagegen alles ganz anders aus: „Da wurde aus einer Mücke ein Elefant gemacht.“ Arbeitnehmerüberlassung sei eigentlich gar nicht beabsichtigt gewesen. Man habe nämlich gedacht, das Fußbodenholz aus den Wohnungen der Postbaugenossenschaft sei noch brauchbar, um daraus ein Regal für die Diakonie zu bauen. Erst vor Ort sei dann klar geworden, dass das Holz mit Chemikalien verseucht sei und entsorgt werden musste. „Das haben wir dann in Rechnung gestellt.“ Die Postbaugenossenschaft wollte sich gegenüber epd sozial zu den Vorgängen nicht äußern.

Markus Friedrich meint: „Das Einzige, was vielleicht verwerflich ist, ist dass wir das für eine private Firma gemacht haben.“ Im Prinzip hätte sich die Diakonie wohl zurückziehen müssen, als klar wurde, dass das Holz für den Regalbau nicht mehr brauchbar sei. „In Zukunft wird es solche Graubereiche nicht mehr geben,“ versichert er.

Doch Nomayo sieht System im Vorgehen des Werkshofs. „Die bieten in den Zeitungen Bügeldienste, Gartenarbeiten und Schneeschippen an“, berichtet sie. Um Beweise zu sammeln, hatte sie einen Bekannten gebeten, beim Werkhof einen Helfer für Waldarbeiten zu ordern. Für die drei Stunden, die die Ein-Euro-Kraft beschäftigt war, sollte der Strohmann 24 Euro bezahlen. Markus Friedrich findet das Vorgehen der verdi-Frau infam: „Uns wurde eine Falle gestellt. Der Anrufer sagte uns, er schaffe es nicht, sein privates Brennholz allein aus dem Wald zu holen.“ Da habe man dann jemanden hingeschickt. Als der Helfer ankam, habe ihn die Gewerkschafterin gleich fotografiert. Außerdem sei das alles schon im vergangenen Jahr gewesen und Friedrich ist sich nicht einmal sicher, ob der Betreffende tatsächlich ein Ein-Euro-Jobber war oder ein Jugendlicher aus einem anderen Beschäftigungsprojekt. Für ihn ist jedenfalls klar: Die 110 Euro, die die Diakonie für die Verwaltung jedes Ein-Euro-Jobbers von der Arbeitsagentur kassiert, reichen für die notwendige Arbeit auf keinen Fall aus. „Wir haben ja auch Aufwendungen. Bei uns auf dem Werkhof macht zum Beispiel eine Sozialpädagogin Bewerbungstraining“, argumentiert Friedrich. Wenn nicht ab und zu zusätzliches Geld in die Kasse käme, „könnten wir gar nichts mehr machen“.

Eine solche Perspektive will Daniel Wagner, Pressesprecher beim Diakonischen Werk Bayern, jedoch nicht gelten lassen. „Unsere Mitglieder müssen sich an die gesetzlichen Vorgaben halten.“ Und die schreiben vor, dass die Tätigkeiten gemeinnützig und zusätzlich sein müssen. Außerdem sei die Aufwandsentschädigung durch die Arbeitsagentur mancherorts sogar noch viel niedriger als in Weiden, berichtet Wagner. Er kenne Einzelfälle, bei denen der Träger nur 30 Euro monatlich für den Verwaltungsaufwand durch den Ein-Euro-Jobber bekomme. Nach einem Gespräch mit Friedrich gibt sich Wagner aber optimistisch, dass die Diakonie in Weiden künftig keine Ein-Euro-Jobber mehr an Private ausleiht und dafür kassiert. „Meines Wissens haben die das jetzt abgestellt und ich gehe davon aus, dass so etwas nicht mehr passieren wird.“ Auch das Diakonische Werk der EKD in Berlin weist darauf hin: Ein-Euro-Jobs müssen gemeinnützig und zusätzlich sein und dürfen keine reguläre Arbeit verdrängen.

Die dritte Institution in Weiden, die verdi aufs Korn nimmt, ist die Beratungsstelle für Beschäftigungsinitiativen „denk!statt e.V.“ in Altenstadt an der Waldna. Sie tritt nicht nur als Personal-Service-Agentur, sondern auch als Beschäftigungsträger für Ein-Euro-Jobber auf und vermischt die Bereiche nach Angaben des verdi-Erwerbslosenausschusses. Er wirft der Organisation vor, in mehreren Fällen Ein-Euro-Jobberinnen an ein Altenheim ausgeliehen zu haben, wo sie wie festangestellte Pflegerinnen im Dienstplan standen und arbeiteten. Unter der Bedrohung, bei der „denk!statt“ den Job zu verlieren und dann eine Kürzung des Arbeitslosengeldes II zu erleiden, hätten die Frauen unterschreiben müssen, dass sie „zusätzliche“ Tätigkeiten verrichteten. Außerdem gibt es nach verdi-Recherchen familiäre Verflechtungen des Führungspersonals von „denk!statt“ und den Entscheidern in der zuständigen Arbeitslosenverwaltung. „denk!statt“-Projektleiter Johann Reichenberger wollte sich gegenüber epd sozial nicht zu den Vorwürfen äußern. „Es handelt sich um ein schwebendes Verfahren“, begründet er seine Zurückhaltung.

Ein-Euro-Jobber können sich meistens nicht wehren

Dass in Weiden eine solche Häufung von möglichen Missbrauchsfällen öffentlich geworden ist, liegt vermutlich vor allem an der sehr eifrigen Gewerkschaftsinitiative. „Es ist tatsächlich sehr schwierig, Kläger zu finden,“ berichtet Bernhard Jirku von der verdi-Bundesverwaltung. Nicht nur seien viele Ein-Euro-Jobber froh über den kleinen Zuverdienst zum Alg II und wollten ihn nicht aufs Spiel setzen. Zugleich hätten sie Angst, wenn sie sich gegen bestimmte Ein-Euro-Jobs wehrten, von den Jobcentern beim Alg II gekürzt zu werden.

Vergangene Woche ist nun ein weiterer mutmaßlicher Missbrauchs-Fall aus Hamburg öffentlich geworden: Dort hat die Grone-Schule Ein-Euro-Jobber einfach in Klassenzimmer gesetzt, in denen gelegentlich Unterricht stattfindet; ausreichend Arbeitsgelegenheiten für die insgesamt 900 Ein-Euro-Jobber bietet die Schule nicht. Kritiker sehen darin den Versuch eines Bildungsträgers, sich nach dem Wegbrechen vieler Weiterbildungskurse durch die Bundesagentur für Arbeit über Wasser zu halten.

 

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